Donnerstag, 18. Juni 2009
Gesetz für Patientenverfügungen
Heute soll also, nach langem Zögern und Zaudern und Bedenken und Prüfen und "Wenn aber" und "kann man ja nicht sicher sein" und was ihnen sonst noch an Ausreden eingefallen ist, das Gesetz für Patientenverfügungen im Bundestag beschlossen werden. Danach steht dann sicher auch noch der Bundesrat aus und danach kommt der Einspruch beim Bundesverfassungsgericht und dann kommt die Abänderung und dann ...

Heute Morgen meinte im Fernsehen ein Jurist "ja, die Ärzte seien sich da unsicher und man wüsste ja auch nicht, ob der Patient die in gesunden Zeiten getroffene Verfügung jetzt auch noch so meint." Also, ich als Arzt habe keine Probleme mit dem Wunsch des Patienten!

Die einzigen, die hier ständig ihre Bedenken herumposaunen, weil Euthanasie nicht in ihr schönes hypothetisches Weltbild passt und sie noch keinen Dreh zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe gefunden haben, sind ausnamslos die Juristen! Und mit denen hatte ich schon mal Ärger*, weil die meinten (bei einem seit 3 Jahren hirntoten Patienten!), sie müssten ihre Bedenken und ihre Unsicherheit - kurz, ihre persönlichen Moralvorstellungen - den andern in Form von Gefängnis-Strafe auf's Auge drücken!

* ich habs nicht selbst getan, sondern ich war der Pressesprecher eines ärzlichen Kreisverbandes, der versucht hat, die Wogen zu glätten und den Kollegen aus der Schusslinie zu bekommen.

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