Mittwoch, 16. Juni 2010
Service-Wüste AOK
Eine meiner Patientinnen hat von mir vor 2 Jahren ein TENS-Gerät (eine Art Reizstromgerät für chronische Rückenschmerzen) leihweise verordnet bekommen. Die Verordnung gilt jeweils für 1 Jahr und nun war die 2.Weiterverordnung fällig.
Doch es kam ein bedauernder Brief der (deutschen) Firma, die AOK Bayern würde die Geschäftsbeziehung mit ihnen nicht weiterführen weil kein (Anm.d.Red.: Dumping-)Vertrag zustande gekommen sei. Meine Pat. sollte das Gerät zurückschicken und sich für die weitere Versorgung an die AOK wenden.

Gesagt, getan, ein Anruf bei der Geschäftsstelle (auf eigene Kosten) erbrachte den Verweis auf das entsprechende "AOK-Kompetenz-Zentrum". Dortiger Anruf "alles klar, schicken sie uns das Rezept".

Soweit so gut. Aber wer macht die Einweisung auf's Gerät? Auf das frühere habe ich eingewiesen, nachdem ich mir eine über ein-stündige persönliche Einweisung der Firmenmitarbeiterin reingezogen hatte (für inzwischen ca. 20 verordnete Geräte akzeptabel). Also entsprechenden Begleitbrief dem Rezept beigefügt.

Es kam - per Hermes - ein leicht angedätschtes Päckchen mit einem nicht weiter (schon gar nicht Original) verpackten Gerät, einigen Zusatzteilen und einer typsch ausländischen Gebrauchsanweisung. Keine Information der AOK, wer denn jetzt die Einweisung macht.

Natürlich könnte ich mich selbst mit dem Gerät befassen, eine babelfish-übersetzte Gebrauchsanleitung deuten, die Patientin einweisen und dafür stolze 6,65 €uro abrechnen (ob ich sie auch bekomme, hängt davon ab, wieviel wann wieder "abgestaffelt" wird) und übernehme damit die volle Haftung.

Aber wer bin ich denn? Weil die Kassen sich bei irgendwelchen Hinterhof-Billiganbietern versorgen, dürfen die Ärzte - jede Kasse ihr eigenes Gerät - mal wieder die Hanswursten machen? Nee!
(werde berichten, wie's weitergeht)

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Wer für gewöhnlich falsch berät- Verschickt auch schlechtes TENS Gerät
Vielleicht sollten wir bei solchen “Billiger Jakob”-Verramschmethoden mal den berühmten MDK anschreiben.
Diese Institution hat ja schon die fragwürdige Aufgabe übernommen, uns wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnung von KG oder Ergo zu examinieren. Wenn hier Unsummen für das Heben versenkter Goldschätze verpulvert werden, können wir doch mit dem gleichen Recht das Verpulvern von Geld für inkomplette Therapiemodelle nachforschen lassen. Ein Tensgerät ohne gerätespezifische Einweisung ist so wertvoll wie ein Dosieraerosol mit dem sich der Patient ins Rektum bläst.
Der MDK ist angeblich nicht Kassen-weisungsgebunden. Und eine Nachfrage darüber wirbelt so viel Staub auf, dass es mindestens eine Vorgesetztenetage oberhalb des Urhebers der Ramschartikelversendung ankommt.

K.Lischka, Kreativarzt

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