Mittwoch, 2. Juni 2010
nochmal Arztkontakt-Häufigkeit
Was unsere scheinheiligen Ärztekritiker bei der beklagten Arzt-Patienten-Kontakt-Häufigkeit von 18/Jahr (gegenüber 3-6 in anderen Ländern) natürlich auch verschwiegen haben:

- Berufstätige "müssen" in Deutschland zum Arzt gehen, wenn sie mal ein paarTage zuhause bleiben wollen. Egal ob schwer krank oder einfach nur überfordert, wer nicht am Arbeitsplatz erscheint muss dafür eine ärztliche Dispens vorlegen.

- für Schüler gilt das inzwischen ebenso: wer im Unterricht hustet (und damit stört) wird zum Arzt geschickt; wer sich im Sportunterricht das Bein vertreten hat, wird zum Arzt geschickt; wer Läuse mitbringt wird zum Arzt geschickt; u.s.w. schon alleine wegen der zwar unberechtigt, aber dennoch (unter Androhung von Sanktionen) ultimativ geforderten ärztlichen Bescheinigung. Und inzwischen muss SchülerIn dann auch noch ein zweites Mal zum Doktor für die Bescheinigung, dass er/sie wieder gesund ist!

- das gleiche gilt für Kindergärten: wer fehlt braucht ärztliches Attest für Krankheit (wegen der Kostenbefreiung) und ein zweites für Gesundheit!

- Wiederholungsrezepte (wie z.B. in der Schweiz - siehe PharMama) gibts in Deutschland nicht -> mindestens alle 100 Tbl ist also Arztbesuch angesagt = 4-12 Arztkontakte, wo in der Schweiz einer reicht!

- Dauerverordnungen für Windel (Pflegepatienten) und Verbandsmaterial gelten nur für 1 Quartal, also mindestens 4 Praxisbesuche (von Angehörigen) pro Jahr.

- Massagen, Krankengymnastik u.s.w. dürfen auf 1 Rezept nur maximal 3 - 6x, Ergotherapie, Logopädie maximal 10 x verordnet werden, wenn's nicht gereicht hat (tut's selten): Wiedervorstellung beim Arzt!

- wegen massiver Budget-Beschränkung der Fachärzte müssen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel nach dem Facharztbesuch oft (in einem weiteren Arztbesuch) vom Hausarzt verordnet werden = 1 Arztkontakt zusätzlich!

- politisch gewünschte Vorsorgeuntersuchungen beinhalten immer Labor-(also aushäusige)Untersuchungen -> also mindestens 2 mal zum Doc.

- ach ja, und die "kleine Chirurgie", die der Allgemeinarzt früher selbst gemacht hat, ist aus Hygienegründen auch nicht mehr zulässig, also: ab zum Chirurgen oder ins Krankenhaus. Röntgen beim Hausarzt ist aus Strahlenschutzgründen und wegen der Qualitäääät auch nicht mehr zulässig -> dito und noch een druff.

- früher hat der Hausarzt bei den alten Pinkel-Opa's den Katheter gewechselt. Jetzt kann nur noch der Urologe das Verbrauchsmaterial als Praxisbedarf abrechnen. Quintessenz: jetzt kommt der Urologe zusätzlich zum Hausbesuch, wo ich das früher beim Routinehausbesuch nebenbei mitgemacht habe (erwartet hier ein bauernschlauer KK-Mensch, dass ich das Geld auch noch mitbringe?)!

- und dann sind da noch die vielen kleinen Leistungen wie Ohrenspülen, Warzen entfernen, u.s.w., die in den Pauschalen untergegangen, dort aber nie wieder aufgetaucht sind. Die macht jetzt der entsprechende Facharzt - natürlich absolut qualitätsgesichert - bei einem weiteren Arzt-Kontakt!

Man könnte noch vieles weiteres anführen, das mit den Ärzten gar nichts zu tun hat, sondern mit dem Mißtrauen der Politk und der Kassen gegenüber den Ärzten! Aber seine eigene Schuld und Mitverantwortung gibt man ungerne zu. Dann doch besser mit dem übergroß aufgeplusterten Moral-Zeigefinger auf andere deuten!

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