Dienstag, 13. April 2010
Kassenärzte jetzt KRANKENKASSENärzte
Jetzt haben wir's vom Gericht bestätigt:Kassenärzte sind "Beauftragte" der Krankenkassen gemäß § 299 StGB.

Waren wir bisher noch immer Freiberufler, also selbständige Unternehmer, die nur ihren "Kunden", den Patienten verantwortlich sind, so hat die Gesetzgebung der vergangenen Jahre dies - nach Ansicht und Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig - inzwischen geändert. "Die Ärtzte sind", wie die Ärztezeitung berichtet, "aufgrund der ihnen vom Gesetz her zugewiesenen Aufgaben verpflichtet, im Sinne der Krankenkassen zu handeln und müssten die Vermögensinteressen der Krankenkassen wahrnehmen".

Was war passiert? Ein Apotheker hatte einen Arzt bezüglich der Praxiskosten massiv unterstützt, dafür hatte der Arzt (wohl Onkologe) die Chemotherapeutika ausschließlich bei diesem Apotheker bestellt (nicht im Übermaß und auch nicht überteuert, also kein "Schaden" für die Krankenkassen!) - überall sonst würde das als clevere Geschäftsidee angesehen werden. Ein Braunschweiger Staatsanwalt hat darin jedoch eine "Vorteilsannahme" gemäß § 299 StGB gesehen und Anklage erhoben.

Das Landgericht nahm diese Klage nicht an, weil Kassenärzte keine Angestellten sind. Der rührige Staatsanwalt - nicht einverstanden - klagte beim Oberlandesgericht, und das stellte fest, dass ... (siehe oben) und somit Kassenärzte auch dann wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können, wenn gar nirgends ein Schaden entstanden ist!! Damit darf ein Kassenarzt - de facto - keinerlei andere Einnahmen (direkt oder indirekt) erzielen, als ausschließlich das, was er von der Kassenärztlichen Vereinigung als Ho(h)norar erhält und was er - nach der vom Staat vor inzwischen über 15 Jahren zuletzt angepassten Gebührenordnung für Ärzte GOÄ - von Privatpatienten liquidieren darf.

So, nun haben wir's wenigstens schriftlich vom Gericht: die Politik hat das Sozialgesetz und das Kassenarztsystem inzwischen so umgebaut hat, dass die Kassenärzte SUBUNTERNEHMER DER KRANKENKASSEN sind.

Da erinnere ich mich doch, dass mir vor Jahren ein Kassenvorstand wörtlich gesagt hat, er habe keine Geschäftsbeziehung mit mir (und könne seinen Versicherten das Blaue vom Himmel vorlügen über angebliche Kassenleistungen, die ich "verordnen müsse"). So, jetzt kann er das nicht mehr. Denn als "Subunternehmer" habe ich wohl das Recht auf einen rechtsverbindlichen schriftlichen Auftrag.

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Damit hier mal ein bißchen mehr los ist: ich habe bei der Stationären Aufnahme einen Kommentar zu diesem Thema geschrieben und mich dabei explizit auf Ihren Beitrag hier bezogen. Die kennen Sie ja - steht jedenfalls in Ihrer Blogroll. Ja - man könnte fast sagen, es wäre so etwas wie eine Kritik dieses Beitrags.

Ich kann den Kommentar auch gern hier rein schreiben, wenn Sie möchten. Ich vermute nur, Sie möchten das eher nicht.

Makabre Grafik auf der Startseite übrigens.

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Habe absolut keine Probleme damit, dass hier ein bisschen Stimmung und Leben reinkommt und denke auch, dass andere Meinungen (als die Meine) nur zur Diskussion anregen (da ich ziemlich lange suchen mußte hier die Adresse des Kommentars). Habe hier allerdings leider keine wesentlichen (Gegen-)Argumente gefunden, sondern nur eine hämisch-pikiertes "Da schaut hin - so sind sie, die Ärzte". Ja wie sollten wir denn sonst ein? Wie hätten sie uns denn gerne?

Also, die Sache mit der "cleveren Geschäftsidee" stammt nicht von mir, sondern aus der Ärztezeitung! Dort schreiben Journalisten, die gar nicht unbedingt arztfreundlich, aber sehr Unternehmen-orientiert (d.h. sie lesen den Ärzten immer wieder die Leviten, wenn die meinen,ein "angemessenes Honorar' müsste ihnen in den Schoß fallen) sind! Im Übrigen, die Verwendung von (über)teuerem Motor-Öl (mit entsprechendem Verkaufsgewinn) durch Automobilwerkstätten (anstatt dem billigen aus dem Baumarkt) gilt in Deutschland weder als Betrug, noch als Vorteilsnahme, noch als moralisch verwerflich, sondern als legitime Einnahmequelle! Ähnliche Beispiele aus anderen Berufen gibt es millionenfach! Aber da posten und bloggen sie sicher auch.

Und zum Thema "Strafbarkeit" (Bestechung und Bestechlichkeit ist ja strafbar): Vorteilsannahme zum Schaden der Krankenkasssen ist seit Jahren im Sozialgesetzbuch V definiert und verboten (z.B. beim Bezug von Röntgenkontrastmitteln oder bei Kontaktlinsen, oder Hörgeräten!) - und wird auch zivil- und strafrechtlich verfolgt!

Wenn also den Kassen kein Schaden entsteht, dann müsste schon ein "Schaden" an der deutschen (Rechts-)Moral entstehen, damit etwas strafbar ist, (nicht an morlin-saurem Neid) und das würde dann im StGb niedergelegt sein - nicht zwischen den Zeilen des SGB V versteckt und von jedem Gericht anders zu interpretieren!

Ansonsten frag ich mich schon, warum - wie sfinxx meint - die Krankenkassen an den unternehmerischen Entscheidungen der Ärzte auch noch partizipieren müssten, damit dies keine Bestechlichkeit wäre (Holla, das riecht ja schon wieder arg nach Bestechung der Krankenkassen!!!!)? Sollen wir vielleicht den Kassen auch noch eine Prämie zahlen, wenn wir billigeren Strom einkaufen oder aus Kostengründen den Telefonanbieter wechseln? Oder wie wär's mit einem Honorarabschlag bei einem kleineren Hausbesuchs-Auto? Schon irgendwie absurd, nich?

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Antwort bei der
Stationären Aufnahme. Da steht auch die Erklärung dafür, warum die dort - bei der Stationären Aufnahme nämlich - steht und nicht hier.

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