Dienstag, 13. April 2010
Kassenärzte jetzt KRANKENKASSENärzte
Jetzt haben wir's vom Gericht bestätigt:Kassenärzte sind "Beauftragte" der Krankenkassen gemäß § 299 StGB.

Waren wir bisher noch immer Freiberufler, also selbständige Unternehmer, die nur ihren "Kunden", den Patienten verantwortlich sind, so hat die Gesetzgebung der vergangenen Jahre dies - nach Ansicht und Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig - inzwischen geändert. "Die Ärtzte sind", wie die Ärztezeitung berichtet, "aufgrund der ihnen vom Gesetz her zugewiesenen Aufgaben verpflichtet, im Sinne der Krankenkassen zu handeln und müssten die Vermögensinteressen der Krankenkassen wahrnehmen".

Was war passiert? Ein Apotheker hatte einen Arzt bezüglich der Praxiskosten massiv unterstützt, dafür hatte der Arzt (wohl Onkologe) die Chemotherapeutika ausschließlich bei diesem Apotheker bestellt (nicht im Übermaß und auch nicht überteuert, also kein "Schaden" für die Krankenkassen!) - überall sonst würde das als clevere Geschäftsidee angesehen werden. Ein Braunschweiger Staatsanwalt hat darin jedoch eine "Vorteilsannahme" gemäß § 299 StGB gesehen und Anklage erhoben.

Das Landgericht nahm diese Klage nicht an, weil Kassenärzte keine Angestellten sind. Der rührige Staatsanwalt - nicht einverstanden - klagte beim Oberlandesgericht, und das stellte fest, dass ... (siehe oben) und somit Kassenärzte auch dann wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können, wenn gar nirgends ein Schaden entstanden ist!! Damit darf ein Kassenarzt - de facto - keinerlei andere Einnahmen (direkt oder indirekt) erzielen, als ausschließlich das, was er von der Kassenärztlichen Vereinigung als Ho(h)norar erhält und was er - nach der vom Staat vor inzwischen über 15 Jahren zuletzt angepassten Gebührenordnung für Ärzte GOÄ - von Privatpatienten liquidieren darf.

So, nun haben wir's wenigstens schriftlich vom Gericht: die Politik hat das Sozialgesetz und das Kassenarztsystem inzwischen so umgebaut hat, dass die Kassenärzte SUBUNTERNEHMER DER KRANKENKASSEN sind.

Da erinnere ich mich doch, dass mir vor Jahren ein Kassenvorstand wörtlich gesagt hat, er habe keine Geschäftsbeziehung mit mir (und könne seinen Versicherten das Blaue vom Himmel vorlügen über angebliche Kassenleistungen, die ich "verordnen müsse"). So, jetzt kann er das nicht mehr. Denn als "Subunternehmer" habe ich wohl das Recht auf einen rechtsverbindlichen schriftlichen Auftrag.

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