Donnerstag, 26. November 2009
Der Kracher des Tages
Patient kommt in die Sprechstunde. Er benötige eine stationäre Einweisung zur Alkoholentwöhnung. Bisher aber nicht als Schluckspecht bekannt. Trinkt auch nicht viel und nicht regelmäßig, nur halt gestern abend etwas mehr!

Vorgeschichte: War auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit in Routinekontrolle mit 0,3 Promille aufgefallen. In der Firma herrscht aber 0,0-Promille-Vorschrift. Also ab zum Betriebsarzt. Der nimmt Pat. ins Gebet und vereinbart dann - mit dessen "Einverständnis" - stationäre Entgiftung im KH. Soll zum Hausarzt zwecks Einweisungsschein.

Na schön! Ich soll also der Kasse gegenüber verantworten, dass hier (sinnlose?) Kosten entstehen, weil den Formalien der Firma genüge getan werden muss, weil sonst der Patient seinen Arbeitsplatz verliert!

Kein Wunder, dass die deutschen Krankenkassen auf keinen grünen Zweig mehr kommen bei den Arbeitgebern!

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Hmm. Deinen Unmut kann ich ganz gut verstehen.
Andererseits - die 0.0-Promille-Grenze gibt es in der Firma sicher nicht aus Jux... bei der Arbeit mit Maschinen kann es da durchaus gefährlich werden (auch für andere)!
Und das weiß dein Patient sicher auch. Bleibt die Frage, warum er trotzdem trinkt... und da könnte dann eine entsprechende Beratung dann schon wieder sinnvoll sein.

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Beratung ja...
Aber Stationäre Einweisung zur Entgiftung?
Das läuft bei uns normalerweise so ab:
Der Patient bekommt (nachdem er entsprechend verbal instruiert worden ist, keinen Tropfen Alk mehr anzurühren) von uns eine bestimmte Dosis eines Medikamentes, welches die Entzugssymptome lindern soll und in seiner Wirkungsweise der des Alkohols etwas ähnelt.
Die Dosis wird dann Tag für Tag reduziert.
Das macht nur Sinn bei Leuten, die wirklich vom Alkohol körperlich abhängig sind - und nicht bei Leuten die einfach nur mal einen über den Durst getrunken haben...

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Einweisung ins Krankenhaus wegen 0.3 Promille zur Entgiftung ?!? Das Gesicht von denen möchte ich sehen - was machen die denn mit dem? Parkieren sie ihn im Wartezimmer, bis der Blutalkoholspiegel wieder unten ist?
Also dass sie ihn nicht an der Arbeit ausnüchtern wollen, verstehe ich ja noch - aber genügt es da nicht ihn nach Hause zu schicken und eine Verwarnung hinterher?
Das ist sicher wieder so was "ich sicher mich mal ab"-rechtliches.

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Wer mit 0,3 Promille morgens zur Arbeit erscheint, hat möglicherweise doch ein (latentes) C2-Problem ...

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Du machst das jetzt nicht mit, oder?
Man kann ja auch mal nein sagen, oder?
Übrigens: soll er jetzt zur Entwöhnung oder Entgiftung?

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kann ich leider nicht, da das eine eindeutige Überzeugung mit Kündigungsandrohung war und außerdem vom Betriebsarzt "freundlicherweise" schon der Termin vereinbart worden war.

@chefarzt: lt Pat war das am Vorabend eine Feier

@benedicta: die 0,0-Grenze geht schon klar (Chemische Großindustrie). Dagegen hab ich auch gar nichts gesagt, sondern gegen die eigenmächtig-ultimative Vorgehensweise zu Lasten Dritter!

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