Donnerstag, 17. September 2009
Kap.4a.: das ärztliche Honorar (privat)
der landarsch, 14:04h
Der Arzt hat - wie jeder andere Beruf auch - Anspruch auf eine angemessene Bezahlung. Was "angemessen" ist, entscheidet (für seine „Professionen“, siehe Kap. 2) der Staat per Gesetz. Dazu erlässt der Bundestag, auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums (nach Vorschlag durch die Ärztekammer) eine "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)" (wie es auch vergleichbare Gebührenordnungen für Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Notare gibt). Wie weit die Vorschläge der Ärztekammern dabei Berücksichtigung finden liegt im Ermessen des Ministeriums. In der Vergangenheit war dies des Öfteren nicht der Fall, obwohl die Ärztekammern - als Anstalten des Öffentlichen Rechts - verpflichtet sind, auch die Interessen des Staates zu berücksichtigen.
Diese Gebührenordnung besteht aus dem Leistungsverzeichnis der definierten "Gebührenordnungspositionen (GOP)" (=Leistungsbeschreibungen) und den dazu gehörigen Honoraren in €uro für einen "einfachen" Fall. Dieser Wert unterliegt dem Steigerungsfaktor, der den Schwierigkeitsgrad der Erbringung abbilden soll und für Ärzte vom 1,0-fachen bis zum 3,6-fachen reicht. Für eine ärztliche Leistung mit "durchschnittlicher Schwierigkeit" gilt der Steigerungsfaktor 2,3, das ist die Mitte aus 1,0 und 3,6 (bei Rechtsanwälten und Steuerberatern liegt der Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 36, und der üblicherweise angewandte Faktor liegt bei ca. 30, also weit jenseits des „Durchschnittlichen“). Für Technische Leistungen (z.B. Labor-Untersuchungen) ist der Höchst-Steigerungswert inzwischen vom Gesetzgeber auf den 1,8-Fachen Satz beschränkt worden.
Der Steigerungsfaktor muss für jede Leistung einzeln angegeben werden. Will der Arzt einen Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher ansetzen, so muss er dies mit der Schwierigkeit der Erbringung für jede einzelne Leistung begründen. Will er einen Steigerungsfaktor höher als 3,6 ansetzen, so muss er den Patienten vorher darüber aufklären und eine "Abding"-Erklärung unterschreiben lassen. Eine derartige Erklärung unterschreiben zu lassen, nur weil der "Herr Professor" darunter nicht arbeitet, ist nach dem Gesetz unzulässig, aber leider die Normalität (und nährt die Annahme von den „reichen Ärzten“)! Je nach Selbstwertgefühl mancher Professoren u.ä. wird ohne mit der Wimper zu zucken ein Steigerungsfaktor von 10,0 und mehr gefordert: Sollte der Patienten damit nicht einverstanden sein, könne er ja zum "normalen Doktor" gehen. (Mir berichtete aber auch mal ein Kollege, der als Oberarzt den Herrn Professor vertreten hatte und dem Herrn Multimillionär eine Rechnung über 3,6 gestellt hatte, dass sich dieser Patient "beschwert" habe, "so wenig sei ihm seine Gesundheit denn doch nicht Wert und mein Bekannter solle ruhig - wie der Herr Professor auch - den 8-fachen Steigerungssatz ansetzen. Er, der Patient, sei schließlich sehr zufrieden gewesen". Na ja, soll’s geben).
Inzwischen sind in Deutschland nur noch knapp 15% der Bevölkerung Privatpatienten. Sozial- und finanzpolitisch wichtig ist dies für den Staat dennoch, da alle Beamten als Privatpatienten gelten (sie werden ja „alimentiert“, d.h. der Staat muss sich um sie kümmern und darf ihnen dazu auch keine „Selbst“verantwortung“ auferlegten; dafür kämpfen jedenfalls die Beamtenvertretungen mit Klauen und Zähnen!). Und so hat die Politik ein vitales Eigeninteresse daran, dass die GOÄ nicht ständig den aktuellen Bedürfnissen angepasst wird, sondern hinterherhinkt. Damit die Politik daraus aber keinen unberechtigten Vorteil ziehen kann, haben Sozialgerichte schon vor 30 Jahren festgelegt, dass ärztliche Leistungen, die (noch) nicht in der GOÄ enthalten sind, mit so genannten „Analog-Ziffern“ abgerechnet werden können, das heißt: analog einer andern, in Zweck und Leistungsumfang vergleichbaren Ziffer. Lange Zeit haben nämlich gerade die Beamten-Beihilfestellen die Meinung vertreten, derartige Leistungen dürften überhaupt nicht erbracht (und damit natürlich nicht abgerechnet) werden! Nur leider sind auch Richter (alimentierte) Beamte, und die lassen sich nicht von anderen (niedrigeren) Beamten vorschreiben, dass sie nur nach der Medizin von vor 20 Jahren behandelt werden dürfen!
Die letzte GOÄ-Novellierung fand 1995 statt, das heißt, dass nicht nur der Leistungskatalog inzwischen 13 Jahre alt ist (als ob es in diesen Jahren keinen medizinischen Fortschritt gegeben hätte!!), sondern dass auch die Honorierung seit 13 Jahren gleich geblieben ist. Dabei waren – gegenüber der davor liegenden GOÄ-Novellierung von 1984 die Honorare in den meisten Bereichen (nicht nur im Bereich des inzwischen weitgehend automatisierten Labors, sondern auch bei „höchstpersönlichen“ Arztleistungen) sogar abgesenkt worden (währen im gleichen Zeitraum die Honorare für Rechtsanwälte um nahezu 100% gestiegen sind)!
Die Privat-Rechnung („Liquidation“) schuldet der Patient dem Arzt. Daher ist es völlig irrelevant, ob die private Krankenversicherung bzw. die Beamten-Beihilfestelle bei der Rückerstattung Zicken machen, das sei „nicht wirtschaftlich“ oder „nicht notwendig“, oder was den Brüdern sonst noch an Ausreden einfällt. Es ist auch für den Arzt nicht hinnehmbar, dass – weil die Beihilfestellen von ihren Beamten jährliche Abrechnung der Gesundheitsausgaben fordern (für diese Bequemlichkeit gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage) – der Arzt bis zu einem Jahr auf die Bezahlung seiner Honorarforderung wartet, nur weil Beamte erst das Geld von der Beihilfestelle haben wollen, bevor sie es an den Arzt weitergeben.
Hat der Patient Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung (ob die Rechnung richtig erstellt ist, ob die aufgeführten Leistungen alle erbracht wurden bzw. ob manche Leistungen nicht in anderen enthalten sind o.ä.) kann er sich an die Schiedsstellen der jeweiligen Landesärztekammer wenden. In den meisten Fällen sind die Rechnungen aber schon deshalb richtig, weil sie inzwischen von vollautomatischen - von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten - Computerprogrammen erstellt werden, die für den Arzt nicht manipulierbar sein dürfen. Allenfalls liegt eine betrügerische Abrechnung vor (zum Glück seeeehr selten, aber auch Ärzte sind Menschen) – und die sollte selbstverständlich überprüft und ggf nicht bezahlt werden (z.B. wenn der Herr Professor gar nicht im Haus war und die Visite vom Assistenzarzt gemacht wurde, der Professor aber trotzdem „liquidiert“).
In den letzten Jahren haben insbesondere Privat-Versicherungen angefangen Nebelkerzen zu werfen. Sie argumentieren: Wenn der Durchschnitts-Steigerungssatz (2,3) das „Normale“, also der „Regelsatz“ (= frei erfundener Begriff!) ist, dann müsste die eigentliche „durchschnittliche Leistung“ die Mitte zwischen 1,0 und 2.3, also 1,7 sein und sie definieren diesen 1,7-fachen Satz als den „Durchschnitts-Regelsatz“ – mit Verlaub: ein Quatsch, der aber dennoch ständig in der öffentlichen Argumentation wiederkehrt! Die Privatversicherungen haben lediglich Probleme, ihre Gewinne weiter hoch zu halten bzw. noch höher zu schrauben, wenn die Ausgaben weiter steigen, die Versicherungsbeiträge aber aus Marktgründen nicht ausreichend „angepasst“ werden können. Die Politik würde ja nur zu gerne auf diesen Zug aufspringen, aber da diese Argumentation dann auch auf Rechtsanwaltshonorare „durchfärben“ könnte, geht da leider gar nix!
Letztendlich darf nicht vergessen werden, dass die Honorare der GOÄ nicht höher sind, als sie sein sollten, sondern dass die GKV-Honorare zwangs-abgesenkt sind! Der Staat fordert für die gesetzlich kranken-zwangsversicherten Bürger einen Bonus, "weil der Arzt sein Geld - im Rahmen der (ständig geänderten Gesetze) - sicher ausbezahlt bekommt", während bei Privatpatienten ein übliches "unternehmerisches Risiko" besteht!
P.s.: Auch die Heilpraktiker, obwohl keine Ausbildungsberufsgruppe (was nicht heißen soll, dass die Mehrheit der Heilpraktiker nicht eine gute und wertvolle Arbeit machen), haben sich auch eine „Gebührenordnung“ gegeben. Diese ist aber völlig unverbindlich und schon gar nicht vom Bundestag beschlossen! Faszinierenderweise sind die GOP’s darin bis zu 4x höher als in der GOÄ für Ärzte (für einen 2.3-fachen Satz)!
Diese Gebührenordnung besteht aus dem Leistungsverzeichnis der definierten "Gebührenordnungspositionen (GOP)" (=Leistungsbeschreibungen) und den dazu gehörigen Honoraren in €uro für einen "einfachen" Fall. Dieser Wert unterliegt dem Steigerungsfaktor, der den Schwierigkeitsgrad der Erbringung abbilden soll und für Ärzte vom 1,0-fachen bis zum 3,6-fachen reicht. Für eine ärztliche Leistung mit "durchschnittlicher Schwierigkeit" gilt der Steigerungsfaktor 2,3, das ist die Mitte aus 1,0 und 3,6 (bei Rechtsanwälten und Steuerberatern liegt der Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 36, und der üblicherweise angewandte Faktor liegt bei ca. 30, also weit jenseits des „Durchschnittlichen“). Für Technische Leistungen (z.B. Labor-Untersuchungen) ist der Höchst-Steigerungswert inzwischen vom Gesetzgeber auf den 1,8-Fachen Satz beschränkt worden.
Der Steigerungsfaktor muss für jede Leistung einzeln angegeben werden. Will der Arzt einen Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher ansetzen, so muss er dies mit der Schwierigkeit der Erbringung für jede einzelne Leistung begründen. Will er einen Steigerungsfaktor höher als 3,6 ansetzen, so muss er den Patienten vorher darüber aufklären und eine "Abding"-Erklärung unterschreiben lassen. Eine derartige Erklärung unterschreiben zu lassen, nur weil der "Herr Professor" darunter nicht arbeitet, ist nach dem Gesetz unzulässig, aber leider die Normalität (und nährt die Annahme von den „reichen Ärzten“)! Je nach Selbstwertgefühl mancher Professoren u.ä. wird ohne mit der Wimper zu zucken ein Steigerungsfaktor von 10,0 und mehr gefordert: Sollte der Patienten damit nicht einverstanden sein, könne er ja zum "normalen Doktor" gehen. (Mir berichtete aber auch mal ein Kollege, der als Oberarzt den Herrn Professor vertreten hatte und dem Herrn Multimillionär eine Rechnung über 3,6 gestellt hatte, dass sich dieser Patient "beschwert" habe, "so wenig sei ihm seine Gesundheit denn doch nicht Wert und mein Bekannter solle ruhig - wie der Herr Professor auch - den 8-fachen Steigerungssatz ansetzen. Er, der Patient, sei schließlich sehr zufrieden gewesen". Na ja, soll’s geben).
Inzwischen sind in Deutschland nur noch knapp 15% der Bevölkerung Privatpatienten. Sozial- und finanzpolitisch wichtig ist dies für den Staat dennoch, da alle Beamten als Privatpatienten gelten (sie werden ja „alimentiert“, d.h. der Staat muss sich um sie kümmern und darf ihnen dazu auch keine „Selbst“verantwortung“ auferlegten; dafür kämpfen jedenfalls die Beamtenvertretungen mit Klauen und Zähnen!). Und so hat die Politik ein vitales Eigeninteresse daran, dass die GOÄ nicht ständig den aktuellen Bedürfnissen angepasst wird, sondern hinterherhinkt. Damit die Politik daraus aber keinen unberechtigten Vorteil ziehen kann, haben Sozialgerichte schon vor 30 Jahren festgelegt, dass ärztliche Leistungen, die (noch) nicht in der GOÄ enthalten sind, mit so genannten „Analog-Ziffern“ abgerechnet werden können, das heißt: analog einer andern, in Zweck und Leistungsumfang vergleichbaren Ziffer. Lange Zeit haben nämlich gerade die Beamten-Beihilfestellen die Meinung vertreten, derartige Leistungen dürften überhaupt nicht erbracht (und damit natürlich nicht abgerechnet) werden! Nur leider sind auch Richter (alimentierte) Beamte, und die lassen sich nicht von anderen (niedrigeren) Beamten vorschreiben, dass sie nur nach der Medizin von vor 20 Jahren behandelt werden dürfen!
Die letzte GOÄ-Novellierung fand 1995 statt, das heißt, dass nicht nur der Leistungskatalog inzwischen 13 Jahre alt ist (als ob es in diesen Jahren keinen medizinischen Fortschritt gegeben hätte!!), sondern dass auch die Honorierung seit 13 Jahren gleich geblieben ist. Dabei waren – gegenüber der davor liegenden GOÄ-Novellierung von 1984 die Honorare in den meisten Bereichen (nicht nur im Bereich des inzwischen weitgehend automatisierten Labors, sondern auch bei „höchstpersönlichen“ Arztleistungen) sogar abgesenkt worden (währen im gleichen Zeitraum die Honorare für Rechtsanwälte um nahezu 100% gestiegen sind)!
Die Privat-Rechnung („Liquidation“) schuldet der Patient dem Arzt. Daher ist es völlig irrelevant, ob die private Krankenversicherung bzw. die Beamten-Beihilfestelle bei der Rückerstattung Zicken machen, das sei „nicht wirtschaftlich“ oder „nicht notwendig“, oder was den Brüdern sonst noch an Ausreden einfällt. Es ist auch für den Arzt nicht hinnehmbar, dass – weil die Beihilfestellen von ihren Beamten jährliche Abrechnung der Gesundheitsausgaben fordern (für diese Bequemlichkeit gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage) – der Arzt bis zu einem Jahr auf die Bezahlung seiner Honorarforderung wartet, nur weil Beamte erst das Geld von der Beihilfestelle haben wollen, bevor sie es an den Arzt weitergeben.
Hat der Patient Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung (ob die Rechnung richtig erstellt ist, ob die aufgeführten Leistungen alle erbracht wurden bzw. ob manche Leistungen nicht in anderen enthalten sind o.ä.) kann er sich an die Schiedsstellen der jeweiligen Landesärztekammer wenden. In den meisten Fällen sind die Rechnungen aber schon deshalb richtig, weil sie inzwischen von vollautomatischen - von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten - Computerprogrammen erstellt werden, die für den Arzt nicht manipulierbar sein dürfen. Allenfalls liegt eine betrügerische Abrechnung vor (zum Glück seeeehr selten, aber auch Ärzte sind Menschen) – und die sollte selbstverständlich überprüft und ggf nicht bezahlt werden (z.B. wenn der Herr Professor gar nicht im Haus war und die Visite vom Assistenzarzt gemacht wurde, der Professor aber trotzdem „liquidiert“).
In den letzten Jahren haben insbesondere Privat-Versicherungen angefangen Nebelkerzen zu werfen. Sie argumentieren: Wenn der Durchschnitts-Steigerungssatz (2,3) das „Normale“, also der „Regelsatz“ (= frei erfundener Begriff!) ist, dann müsste die eigentliche „durchschnittliche Leistung“ die Mitte zwischen 1,0 und 2.3, also 1,7 sein und sie definieren diesen 1,7-fachen Satz als den „Durchschnitts-Regelsatz“ – mit Verlaub: ein Quatsch, der aber dennoch ständig in der öffentlichen Argumentation wiederkehrt! Die Privatversicherungen haben lediglich Probleme, ihre Gewinne weiter hoch zu halten bzw. noch höher zu schrauben, wenn die Ausgaben weiter steigen, die Versicherungsbeiträge aber aus Marktgründen nicht ausreichend „angepasst“ werden können. Die Politik würde ja nur zu gerne auf diesen Zug aufspringen, aber da diese Argumentation dann auch auf Rechtsanwaltshonorare „durchfärben“ könnte, geht da leider gar nix!
Letztendlich darf nicht vergessen werden, dass die Honorare der GOÄ nicht höher sind, als sie sein sollten, sondern dass die GKV-Honorare zwangs-abgesenkt sind! Der Staat fordert für die gesetzlich kranken-zwangsversicherten Bürger einen Bonus, "weil der Arzt sein Geld - im Rahmen der (ständig geänderten Gesetze) - sicher ausbezahlt bekommt", während bei Privatpatienten ein übliches "unternehmerisches Risiko" besteht!
P.s.: Auch die Heilpraktiker, obwohl keine Ausbildungsberufsgruppe (was nicht heißen soll, dass die Mehrheit der Heilpraktiker nicht eine gute und wertvolle Arbeit machen), haben sich auch eine „Gebührenordnung“ gegeben. Diese ist aber völlig unverbindlich und schon gar nicht vom Bundestag beschlossen! Faszinierenderweise sind die GOP’s darin bis zu 4x höher als in der GOÄ für Ärzte (für einen 2.3-fachen Satz)!
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na also,
Donnerstag, 17. September 2009, 21:14
Nachfrage
Damit ich das alles v e r s t e h e , welchen Stellenwert haben die Ärztekammern, welches "Gewicht"; welchen Einfluß haben die Ärzte auf die Ärztekammern?
Wenn es nicht zuviel verlangt ist, kann man dazu noch paar Sätze erfahren? Danke
Wenn es nicht zuviel verlangt ist, kann man dazu noch paar Sätze erfahren? Danke
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der landarsch,
Freitag, 18. September 2009, 11:01
Die Ärztekammern sind (wie z.B. auch die Rechtsanwalts-, Apotheker-, Industrie-&Handels-Kammer) als Institution eine Anstalt des Öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, die Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle (nicht nur für GKV-Patienten!) zur "ordnen" und zu "überwachen". Genaueres findest Du hier. Die Rechtsaufsicht haben die jeweiligen Gesundheitsministerien (oder die Ministerien, die dieses Resort bearbeiten) der Länder und das BMG.
Die Delegierten der Ärztekammern werden von allen approbierten Ärzten (also Klinikärzte, niedergelassene Ärzte, angestellte Ärzte bei Ämtern oder in der Industrie und berentete Ärzten) gewählt. Es wird in Listenwahl gewählt, wobei diese Listen von den Berufsvebänden und Fachgruppenverbänden eingereicht werden. Da die Krankenhausärzte die absolute Mehrheit der Ärzte darstellen, sind sie erfahrungsgemäß deutlich überrepräsentiert. Da die Chefärzte ihre eigenen Assistenz- und Oberärtze über ihre Kandidatur informieren und diese dann oft "pro domo" entscheiden (den Kandidaten aus dem eigenen Ort wählt man ja auch eher, wie den aus der nächsten Stadt), sind auch die Chefärzte überrepräsentiert. Da in den Chefetagen der Berufsverbänden die Universitäts-Koryphäen besonders vertreten sind, stehen sie auf den Wahllisten auch besonders weit oben. Quintessenz: In den Ärztekammern haben Delegierte aus dem Klinikbereich, dabei v.a. die Chefärzte und besonders die Universitätsprofessoren, die Mehrheit. Folglich werden deren Probleme auch am vordringlichsten behandelt und die ärztekammerliche Welt auch vornehmlich durch deren Brille gesehen (z.B. wenn es um "Qualitätssicherung" geht! Dahingehend ist es auch zu verstehen, dass die für 2008 geplante GOÄ-Novellierung erst auf 2009 verlegt, und dann mit Billigung der Ärztekammern auf einen späteren Zeitpunkt wurde verschoben, da die Ärztekammern feststellen mussten, dass das BMG mal wieder nicht ihren Änderungsempfehlungen (s.o.) folgen würde. Daher war es für die Professoren und Klinikchefs leichter, ihre Honorarvorstellungen über einen höheren Steigerungsfaktor zu kompensieren (was dem normalen niedergelassenen Arzt nahezu unmöglich ist) als eine - eventuell schädliche - Novellierung zu erzwingen!
Daraus ist auch zu erklären, warum der Klinikbereich in der politischen Darstellung ein deutliches Übergewicht hat, warum die Politik bei den Ärztekammern auf keinen allzugroßen Wiederstand trifft, wenn sie die Niederlassung der Fachärzte abschaffen und sie lieber in die Klinik zurückholen wollte und vor allem, warum die Allgemeinmedizin (als nur einer von über 30 Fachgruppenverbänden und vor allem weder klinisch noch - wesentlich auffällig - universitär repräsentiert) als rote Laterne bei allem hinterherhinkt.
Die Delegierten der Ärztekammern werden von allen approbierten Ärzten (also Klinikärzte, niedergelassene Ärzte, angestellte Ärzte bei Ämtern oder in der Industrie und berentete Ärzten) gewählt. Es wird in Listenwahl gewählt, wobei diese Listen von den Berufsvebänden und Fachgruppenverbänden eingereicht werden. Da die Krankenhausärzte die absolute Mehrheit der Ärzte darstellen, sind sie erfahrungsgemäß deutlich überrepräsentiert. Da die Chefärzte ihre eigenen Assistenz- und Oberärtze über ihre Kandidatur informieren und diese dann oft "pro domo" entscheiden (den Kandidaten aus dem eigenen Ort wählt man ja auch eher, wie den aus der nächsten Stadt), sind auch die Chefärzte überrepräsentiert. Da in den Chefetagen der Berufsverbänden die Universitäts-Koryphäen besonders vertreten sind, stehen sie auf den Wahllisten auch besonders weit oben. Quintessenz: In den Ärztekammern haben Delegierte aus dem Klinikbereich, dabei v.a. die Chefärzte und besonders die Universitätsprofessoren, die Mehrheit. Folglich werden deren Probleme auch am vordringlichsten behandelt und die ärztekammerliche Welt auch vornehmlich durch deren Brille gesehen (z.B. wenn es um "Qualitätssicherung" geht! Dahingehend ist es auch zu verstehen, dass die für 2008 geplante GOÄ-Novellierung erst auf 2009 verlegt, und dann mit Billigung der Ärztekammern auf einen späteren Zeitpunkt wurde verschoben, da die Ärztekammern feststellen mussten, dass das BMG mal wieder nicht ihren Änderungsempfehlungen (s.o.) folgen würde. Daher war es für die Professoren und Klinikchefs leichter, ihre Honorarvorstellungen über einen höheren Steigerungsfaktor zu kompensieren (was dem normalen niedergelassenen Arzt nahezu unmöglich ist) als eine - eventuell schädliche - Novellierung zu erzwingen!
Daraus ist auch zu erklären, warum der Klinikbereich in der politischen Darstellung ein deutliches Übergewicht hat, warum die Politik bei den Ärztekammern auf keinen allzugroßen Wiederstand trifft, wenn sie die Niederlassung der Fachärzte abschaffen und sie lieber in die Klinik zurückholen wollte und vor allem, warum die Allgemeinmedizin (als nur einer von über 30 Fachgruppenverbänden und vor allem weder klinisch noch - wesentlich auffällig - universitär repräsentiert) als rote Laterne bei allem hinterherhinkt.
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na also,
Samstag, 19. September 2009, 10:12
Wie soll man das fassen
Da durchzusteigen artet wirklich in Arbeit aus. Durch meine Patientenbrille gesehen, das ist alles nicht gut für mich und die Ärzte lassen sich über den Tisch ziehen.
Ich weiß, das ist alles nicht wissenschaftlich, nur mein Geschreibsel.
Ich lese auch beim Drgeldgier, und wenn ich das da Gelesene mit einbeziehe, ich hoffe du siehst mir das nach, habe ich den Eindruck, die wirklich Geldgierigen sitzen in den Kammern, Verbänden usw. Und ihr Ärzte habt euch selbst so ein hierarchisches Sytem gestrickt, aus dem schwer rauszukommen ist.
Ich habe mich echt mal durch die Vorschläge der FDP gequält, bezüglich Gesundheitspolitik. Als Grundaussage blieb bei mir hängen, ich als Patient habe gefälligst mich so zu verhalten, daß ich nicht krank werde, vor allem keine kostenintensive Krankheit.
"Im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Verhinderung vermeidbarer, besonders belastender und besonders teurer Krankheiten stehen, die bevorzugt an den Zielgruppen Kinder und Jugendliche, alte Menschen sowie benachteiligte Gruppen ansetzen sollen"
Und der Herr Mißfelder legt noch eins obendrauf "mehr Wettbewerb, aber auch mehr Eigenverantwortung entsteht, wo der Einzelne etwas mehr drauf achtet, dass er gesünder lebt, dass er sich besser verhält, und dadurch auch Geld gespart werden kann, wie es ja beim Zahnersatz der Fall ist."
Für mich heißt das - Bevormundung von der Wiege bis zur Bahre, da kann das Ganze in noch so viel Präventionsgetue eingekleidet sein.
Und was bietet sich für die Ärzte?
"Chancen von Public-Private-Partnership-Projekten (also Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen) zur Verbesserung des Gesundheitssystems und der Gesundheits-
infrastruktur nutzen." Ist es das, was Du willst?
Ich habe mich auch da so einigermaßen durchgequält, und bekomme eine Gänsehaut, wenn ich dieses weiterdenke. Auf den ersten Blick hört sich das alles super an, aber denkt man weiter, dann habe ich das Gefühl, da kommen die Nächsten, die den Arzt benutzen und über den Tisch ziehen werden.
Meine Meinung paßt mit Sicherheit nicht so in die Landschaft, damit kann ich leben.
Ansonsten danke, für die sehr informativen Artikel.
MfG na also
Ich weiß, das ist alles nicht wissenschaftlich, nur mein Geschreibsel.
Ich lese auch beim Drgeldgier, und wenn ich das da Gelesene mit einbeziehe, ich hoffe du siehst mir das nach, habe ich den Eindruck, die wirklich Geldgierigen sitzen in den Kammern, Verbänden usw. Und ihr Ärzte habt euch selbst so ein hierarchisches Sytem gestrickt, aus dem schwer rauszukommen ist.
Ich habe mich echt mal durch die Vorschläge der FDP gequält, bezüglich Gesundheitspolitik. Als Grundaussage blieb bei mir hängen, ich als Patient habe gefälligst mich so zu verhalten, daß ich nicht krank werde, vor allem keine kostenintensive Krankheit.
"Im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Verhinderung vermeidbarer, besonders belastender und besonders teurer Krankheiten stehen, die bevorzugt an den Zielgruppen Kinder und Jugendliche, alte Menschen sowie benachteiligte Gruppen ansetzen sollen"
Und der Herr Mißfelder legt noch eins obendrauf "mehr Wettbewerb, aber auch mehr Eigenverantwortung entsteht, wo der Einzelne etwas mehr drauf achtet, dass er gesünder lebt, dass er sich besser verhält, und dadurch auch Geld gespart werden kann, wie es ja beim Zahnersatz der Fall ist."
Für mich heißt das - Bevormundung von der Wiege bis zur Bahre, da kann das Ganze in noch so viel Präventionsgetue eingekleidet sein.
Und was bietet sich für die Ärzte?
"Chancen von Public-Private-Partnership-Projekten (also Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen) zur Verbesserung des Gesundheitssystems und der Gesundheits-
infrastruktur nutzen." Ist es das, was Du willst?
Ich habe mich auch da so einigermaßen durchgequält, und bekomme eine Gänsehaut, wenn ich dieses weiterdenke. Auf den ersten Blick hört sich das alles super an, aber denkt man weiter, dann habe ich das Gefühl, da kommen die Nächsten, die den Arzt benutzen und über den Tisch ziehen werden.
Meine Meinung paßt mit Sicherheit nicht so in die Landschaft, damit kann ich leben.
Ansonsten danke, für die sehr informativen Artikel.
MfG na also
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