Freitag, 4. September 2009
Kap.1: Grundlagen
der landarsch, 13:59h
Schon im Altertum war klar, dass es zum Funktionieren eines Gemeinwesen einheitlicher Regeln (Gesetze) bedarf und dass die Überwachung dieser Regeln Sache der Organe diese Gemeinwesens ist. Damit war die Rechtssprechung und die Polizeigewalt als die erste Aufgabe des Staates (gegen die "Feinde von innen") erkannt.
Als zweites musste der Staat seine Bürger auch gegen "Feinde von außen" schützen. Damit war das Militär als weiter Aufgabe des Staates definiert.
Bis zur Definition weiterer - staatlicher - Aufgaben vergingen dann nahezu 2 Tausend Jahre: Erst in der Renaissance erkannte man, dass auch die Versorgungssicherheit (nicht die Versorgung der Bürger selbst, z.B. durch den Handel) eine staatliche Pflicht ist und man fing an Straßen und Häfen zu bauen (die Straßen der alten Römer waren eher Militärstraßen!).
Zweihundert Jahre später entdeckte man auch die Nachrichtenweitergabe als staatstragenden Faktor (wer über schnelle und sichere Kommunikationswege verfügte, konnte nicht nur militärisch schneller reagieren, sondern auch andere Bereiche schneller und damit sicherer und effektiver steuern).
Im 19.Jahrhundert wurden dann vier weitere Bereiche (das Bildungssystem = Schule), die Verlässlichkeit des Privatbesitz-Rechts (Notariate) und das Gesundheitswesen als staatsrelevant erkannt.
Die allgemein-relevanten Bereiche (Recht und Gesetz, Militär, Verwaltung, Post- und Bildungswesen) nahm der Staat unter die eigenen Fittiche und übertrug diese Aufgaben den "Beamten", Menschen, die mit allem Nötigen versorgt ("alimentiert") werden, um wirtschaftlich unabhängig, und damit nicht in ihre beruflichen Verantwortung erpressbar zu sein.
Die andere Bereiche, die zwar staatsrelevant, aber mehr dem persönlich-privaten Bereich zuzurechnen waren (Notare für das private Vertragswesen oder Ärzte für die Gesundheitsversorgung) wurden zu "Professionen" ernannt. Diese Wort bedeutet "im (staatlichen) Auftrag handeln", also eine Aufgabe für den Staat, das Gemeinwohl, übernehmen. (Der heutige umgangssprachliche Begriff "professionell" bedeutet eigentlich "so gut und verantwortungsbewußt, als würde mann in staatlichem/hoheitlichem Auftrag handeln")
Damit ist klar, dass der (Kassen-)Arzt nicht nur dem Patienten dient, sondern auch dem Staat, und nichts tun darf, was den Staat unangemessen schädigt oder belastet: Daraus leitet sich z.B. die Wirtschaftlichketisverpflichtung des SGB V ab. Daraus wird aber auch klar, dass der Arzt als Fachmann/Gutachter/Richter entscheiden muß, was dem Patienten zuzumuten ist und was der Staat (an Kosten, Arbeitsausfall o.ä.) tolerieren muss.
Solange die staatlichen Einnahmen schneller wuchsen, als die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen konnten (bis Mitte der 60er Jahre), war das denn auch kein Thema. Aber seit 1969 wurde der Politik bewußt, dass das nicht mehr lange funktioniert und bereits 1974 wurde das erste "Spargesetz" für das Gesundheitswesen erlassen.
Seither hat der Staat in über 140 Spargesetzen versucht, die Ärzte dazu zu bringen/zwingen, die Entscheidungsgrenze, was das Gemeinwohl gegenüber dem Einzelnen tragen muss, zu senken.
Klartext: Der Arzt ist zwar der Fachmann und der Arzt ist auch verantwortlich, aber der Staat schreibt im - per (strafbewehrtem) Gesetz - immer stärker vor, dass er das nicht darf. Natürlich kann der Staat nicht in den Einzelfall eingreifen, also sagen, dieses oder jenes Medikament darf nicht verschrieben werden, oder diese oder jene Untersuchung darf nicht so häufig gemacht werden, weil sie zu teuer ist (Dann wäre ja alles einfach). Aber das tut er ja nicht, da wäre er ja - juristisch - angreifbar. Nein, er sagt, die Gesamtkosten, bzw. die Gesamtzahl einer bestimmten Untersuchung eines Arztes dürfen eine bestimmte Gesamtmenge nicht überschreiten - und wie sich der Arzt das Geld oder die Untersuchungen dann einteilt, das ist seine Sache.
Der einzelne Patient hingegen hat aus dem SGB V einen Rechtsanspruch dem Arzt gegenüber, dass alles, was "notwendig, zweckmäßig, ausreichend ist und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht" für ihn eingesetzt wird. Würde dies aber in letzter Konsequenz wirklich umgesetzt werden, wäre das Gesundheitswesen nicht finanzierbar: die Kosten lägen beim Dreifachen des heutigen und die Arbeitsausfallzeiten wären so hoch, dass die Wirtschaft zusammenbrechen würde!
Dass dies für die Politiker ein unlösbares Problem darstellt - zumindest in der heutigen Form der Gesundheitsgesetzgebung - ist offensichtlich. Aber über nahezu 30 Jahre hat sich die deutsche Politik diesem Problem verschlossen, versucht, die Verantwortung auf die Ärzteschaft abzuwälzen und alle Hinweise und Lösungsvorschläge von ärztlicher Seite als "nicht gesetzeskonform" bis als "unsozial" abgetan, ohne jemals die geringsten eigenen Ideen zu entwickeln.
Natürlich ist es klar: die Gesundheit (und damit auch die Zukunft) des einzelnen Menschen ist diesem alles wert, besonders dann, wenn es die Anderen bezahlen müssen. Und das bedeutet: unbegrenzte/unbegrenzbare Kosten. Solange die Politik aber der Doktrin anhängt, dass jedem Bürger "alles" zu Verfügung gestellt werden muss und alles andere gegen den Sozialstaatsgedanken verstoßen würde, dafür aber nicht ausreichend Geld vorhanden ist (was es nie sein kann), dann existier hier ein Dilemma.
Dieses Problem kann auch nicht dadurch gelöst werden, dass man gebetsmühlenartig von "Einsparmöglichkeiten", "Rationalisierungsreserven" oder "Kommunikationsdefiziten" faselt. Das - wäre da heute tatsächlich noch was zu holen - würde das Problem allenfalls verschieben. Wenn die Politiker dann sagen, das geht uns jetzt nix an, das sollen unsere Nachfolger machen, dann ist das im höchsten Grad verantwortungslos und verwerflich!
Als zweites musste der Staat seine Bürger auch gegen "Feinde von außen" schützen. Damit war das Militär als weiter Aufgabe des Staates definiert.
Bis zur Definition weiterer - staatlicher - Aufgaben vergingen dann nahezu 2 Tausend Jahre: Erst in der Renaissance erkannte man, dass auch die Versorgungssicherheit (nicht die Versorgung der Bürger selbst, z.B. durch den Handel) eine staatliche Pflicht ist und man fing an Straßen und Häfen zu bauen (die Straßen der alten Römer waren eher Militärstraßen!).
Zweihundert Jahre später entdeckte man auch die Nachrichtenweitergabe als staatstragenden Faktor (wer über schnelle und sichere Kommunikationswege verfügte, konnte nicht nur militärisch schneller reagieren, sondern auch andere Bereiche schneller und damit sicherer und effektiver steuern).
Im 19.Jahrhundert wurden dann vier weitere Bereiche (das Bildungssystem = Schule), die Verlässlichkeit des Privatbesitz-Rechts (Notariate) und das Gesundheitswesen als staatsrelevant erkannt.
Die allgemein-relevanten Bereiche (Recht und Gesetz, Militär, Verwaltung, Post- und Bildungswesen) nahm der Staat unter die eigenen Fittiche und übertrug diese Aufgaben den "Beamten", Menschen, die mit allem Nötigen versorgt ("alimentiert") werden, um wirtschaftlich unabhängig, und damit nicht in ihre beruflichen Verantwortung erpressbar zu sein.
Die andere Bereiche, die zwar staatsrelevant, aber mehr dem persönlich-privaten Bereich zuzurechnen waren (Notare für das private Vertragswesen oder Ärzte für die Gesundheitsversorgung) wurden zu "Professionen" ernannt. Diese Wort bedeutet "im (staatlichen) Auftrag handeln", also eine Aufgabe für den Staat, das Gemeinwohl, übernehmen. (Der heutige umgangssprachliche Begriff "professionell" bedeutet eigentlich "so gut und verantwortungsbewußt, als würde mann in staatlichem/hoheitlichem Auftrag handeln")
Damit ist klar, dass der (Kassen-)Arzt nicht nur dem Patienten dient, sondern auch dem Staat, und nichts tun darf, was den Staat unangemessen schädigt oder belastet: Daraus leitet sich z.B. die Wirtschaftlichketisverpflichtung des SGB V ab. Daraus wird aber auch klar, dass der Arzt als Fachmann/Gutachter/Richter entscheiden muß, was dem Patienten zuzumuten ist und was der Staat (an Kosten, Arbeitsausfall o.ä.) tolerieren muss.
Solange die staatlichen Einnahmen schneller wuchsen, als die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen konnten (bis Mitte der 60er Jahre), war das denn auch kein Thema. Aber seit 1969 wurde der Politik bewußt, dass das nicht mehr lange funktioniert und bereits 1974 wurde das erste "Spargesetz" für das Gesundheitswesen erlassen.
Seither hat der Staat in über 140 Spargesetzen versucht, die Ärzte dazu zu bringen/zwingen, die Entscheidungsgrenze, was das Gemeinwohl gegenüber dem Einzelnen tragen muss, zu senken.
Klartext: Der Arzt ist zwar der Fachmann und der Arzt ist auch verantwortlich, aber der Staat schreibt im - per (strafbewehrtem) Gesetz - immer stärker vor, dass er das nicht darf. Natürlich kann der Staat nicht in den Einzelfall eingreifen, also sagen, dieses oder jenes Medikament darf nicht verschrieben werden, oder diese oder jene Untersuchung darf nicht so häufig gemacht werden, weil sie zu teuer ist (Dann wäre ja alles einfach). Aber das tut er ja nicht, da wäre er ja - juristisch - angreifbar. Nein, er sagt, die Gesamtkosten, bzw. die Gesamtzahl einer bestimmten Untersuchung eines Arztes dürfen eine bestimmte Gesamtmenge nicht überschreiten - und wie sich der Arzt das Geld oder die Untersuchungen dann einteilt, das ist seine Sache.
Der einzelne Patient hingegen hat aus dem SGB V einen Rechtsanspruch dem Arzt gegenüber, dass alles, was "notwendig, zweckmäßig, ausreichend ist und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht" für ihn eingesetzt wird. Würde dies aber in letzter Konsequenz wirklich umgesetzt werden, wäre das Gesundheitswesen nicht finanzierbar: die Kosten lägen beim Dreifachen des heutigen und die Arbeitsausfallzeiten wären so hoch, dass die Wirtschaft zusammenbrechen würde!
Dass dies für die Politiker ein unlösbares Problem darstellt - zumindest in der heutigen Form der Gesundheitsgesetzgebung - ist offensichtlich. Aber über nahezu 30 Jahre hat sich die deutsche Politik diesem Problem verschlossen, versucht, die Verantwortung auf die Ärzteschaft abzuwälzen und alle Hinweise und Lösungsvorschläge von ärztlicher Seite als "nicht gesetzeskonform" bis als "unsozial" abgetan, ohne jemals die geringsten eigenen Ideen zu entwickeln.
Natürlich ist es klar: die Gesundheit (und damit auch die Zukunft) des einzelnen Menschen ist diesem alles wert, besonders dann, wenn es die Anderen bezahlen müssen. Und das bedeutet: unbegrenzte/unbegrenzbare Kosten. Solange die Politik aber der Doktrin anhängt, dass jedem Bürger "alles" zu Verfügung gestellt werden muss und alles andere gegen den Sozialstaatsgedanken verstoßen würde, dafür aber nicht ausreichend Geld vorhanden ist (was es nie sein kann), dann existier hier ein Dilemma.
Dieses Problem kann auch nicht dadurch gelöst werden, dass man gebetsmühlenartig von "Einsparmöglichkeiten", "Rationalisierungsreserven" oder "Kommunikationsdefiziten" faselt. Das - wäre da heute tatsächlich noch was zu holen - würde das Problem allenfalls verschieben. Wenn die Politiker dann sagen, das geht uns jetzt nix an, das sollen unsere Nachfolger machen, dann ist das im höchsten Grad verantwortungslos und verwerflich!
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benedicta,
Freitag, 4. September 2009, 23:38
Missing Link
Ok, ich hab hier ein Missing-Link-Problem.
Es wird festgelegt: ein Höchstsatz *pro Arzt* (Budget).
Anspruch hat: *der Patient* auf ausreichende Versorgung.
Missing Link: "Betreuungsschlüssel" - Wieviele Patienten gibt es pro Arzt?
Ein Problem entsteht dann, wenn die Anzahl der Patienten pro Arzt das Budget überschreitet. Also wenn entweder zu viele Patienten oder zu wenige Ärzte da sind.
Warum gibt es zu wenige Ärzte?
- Weil Ärzte von vornherein davon ausgehen, dass der Betreuungsschlüssel in oben genannter Weise entgleist ist (mit den daraus entstehenden Folgen). Gäbe es mehr Ärzte, würde sich der Betreuungsschlüssel aber auch verbessern.
- Weil irgendwer einen Niederlassungsschlüssel festschreibt (Anzahl Ärzte pro Bevölkerung). Bei den Psychologen ist das aber nicht die Politik (= Regierung), sondern der Psychologenverband (= die Psychologen selber). Wer legt das bei den Ärzten fest?
Es wird festgelegt: ein Höchstsatz *pro Arzt* (Budget).
Anspruch hat: *der Patient* auf ausreichende Versorgung.
Missing Link: "Betreuungsschlüssel" - Wieviele Patienten gibt es pro Arzt?
Ein Problem entsteht dann, wenn die Anzahl der Patienten pro Arzt das Budget überschreitet. Also wenn entweder zu viele Patienten oder zu wenige Ärzte da sind.
Warum gibt es zu wenige Ärzte?
- Weil Ärzte von vornherein davon ausgehen, dass der Betreuungsschlüssel in oben genannter Weise entgleist ist (mit den daraus entstehenden Folgen). Gäbe es mehr Ärzte, würde sich der Betreuungsschlüssel aber auch verbessern.
- Weil irgendwer einen Niederlassungsschlüssel festschreibt (Anzahl Ärzte pro Bevölkerung). Bei den Psychologen ist das aber nicht die Politik (= Regierung), sondern der Psychologenverband (= die Psychologen selber). Wer legt das bei den Ärzten fest?
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der landarsch,
Montag, 7. September 2009, 14:23
a) der "Niedergelassenenschlüssel" wird seit dem 2.Weltkrieg von der Politik (Gesetz) festgelegt. Nach Klage der damaligen "Niedergelassenen Nichtkassenärzte" wurde 1964 vom Bundesverwaltungsgericht nicht dieser Schlüssel verboten, sondern von damals 1:~600 (Arzt pro Patient) auf 1:250 herabgesetzt. Da aber die Realiät damals ca 1:350 war, bedeutete dies eine komplette Freigabe.
Mittlerweile haben wir ja eine "Ärzteschwemme" (~1:190), und so wurde diese Relation inzwischen überschritten. Da das Gerichtsurteil nur über Ärzte/Patienten entschieden hat, sich aber keine Gedanken über die inzwischen extrem angewachsenen niedergelassenen Fachärzte und ihre Verteilung gemacht hat, wurde die Feindifferenzierung inzwischen vom Gesetzgeber (auf Vorlage vom BMG) vorgenommen. Diese Zahlen sind jetzt die Basis für die Anzahl der in einem Gebiet zulassungsfähigen Ärzte.
Bei der Einführung dieser neuen Schlüssel waren viele Gebiete (v.a. in Ballungsgebieten) aber bereits überbesetzt. Die mittlerweile niedergelassenen Ärzte konnten aber nicht enteignet werden. Daher sind diese Gebiete solange für eine Neu-Niederlassung "gesperrt", bis die Relation unterschritten ist.
Innerhalb eines Berechnungsbezirks ("KV-Bezirks") ist der Kassenarztsitz beliebig (und beliebig verlegbar). Die Berechnungsbezirke für Fachärzte sind natürlich größer angelegt als für Hausärzte. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass ein verweister Facharztsitz in einem kleinen Dorf oder Kleinstadt in die nächste größere Stadt "abwandert" - oder auch aus dem Randgebiet einer Großstadt ins Zentrum.
Viele MVZ's kaufen inzwischen derartige Facharztsitze (um sie dann zu verlagern), z.B. gab's in Hamburg derzeit etlichen Zoff, weil ein KKH-gesteuertes MVZ Sitze aus Hamburgs Peripherie zusammenkauft um im Zentrum ein schickes MVZ aufzubauen - und die KV mit viel Mühe und "Fördergelder" andere Ärzte zum Verlagern ihrer Praxen in diese jetzt vakanten Vororte lotsen muß!
b) ein Höchstanzahl, wieviel Patienten ein Arzt behandeln darf, gibt es auch, aber die liegt bei so ca. 3000 und spielt praktisch keine Rolle (meines Erachtens viel zu hoch! Ich halte 1200 für einen Hausarzt für alleroberste Grenze für eine vernünftigte Betreuung. Alles was darüber ist ist ungesund , entweder für den Patienten oder für den Arzt)
c) das "Budget", genaugenommen das "Regelleistungsvolumen" bezieht sich schizophrenerweise auf die Anzahl der Patienten im selben Quartal des Vorjahres. Hintergrund ist, dass kein Arzt seine Leistung plötzlich ausweitet. Damit sind aber alle Praxen praktisch "geschlossen".
Und was passiert, wenn ein Kollege längere Zeit krank ist oder wenn die Praxis ohne Nachfolger bleibt? Richtig, die Patienten gehen zu anderen Ärzten. Die dürfen sie zwar behandlen, bekommen aber normalerweise kein höheres "Honorarbudget" dafür (ging mir selbst so: hatte in einer Gemeinschaftspraxis ca. 600 eigene Patienten, alter Kollege hatte ca.1200. Alter Kollege hat aufgehört, kein neuer kam, ich habe 1800 Patienten versorgt aber nur 600 voll bezahlt bekommen. Differenz zur vorherigen Gedsamtsumme bei gleicher Leistung sage und schreibe 36.000,- €!)
Mittlerweile haben wir ja eine "Ärzteschwemme" (~1:190), und so wurde diese Relation inzwischen überschritten. Da das Gerichtsurteil nur über Ärzte/Patienten entschieden hat, sich aber keine Gedanken über die inzwischen extrem angewachsenen niedergelassenen Fachärzte und ihre Verteilung gemacht hat, wurde die Feindifferenzierung inzwischen vom Gesetzgeber (auf Vorlage vom BMG) vorgenommen. Diese Zahlen sind jetzt die Basis für die Anzahl der in einem Gebiet zulassungsfähigen Ärzte.
Bei der Einführung dieser neuen Schlüssel waren viele Gebiete (v.a. in Ballungsgebieten) aber bereits überbesetzt. Die mittlerweile niedergelassenen Ärzte konnten aber nicht enteignet werden. Daher sind diese Gebiete solange für eine Neu-Niederlassung "gesperrt", bis die Relation unterschritten ist.
Innerhalb eines Berechnungsbezirks ("KV-Bezirks") ist der Kassenarztsitz beliebig (und beliebig verlegbar). Die Berechnungsbezirke für Fachärzte sind natürlich größer angelegt als für Hausärzte. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass ein verweister Facharztsitz in einem kleinen Dorf oder Kleinstadt in die nächste größere Stadt "abwandert" - oder auch aus dem Randgebiet einer Großstadt ins Zentrum.
Viele MVZ's kaufen inzwischen derartige Facharztsitze (um sie dann zu verlagern), z.B. gab's in Hamburg derzeit etlichen Zoff, weil ein KKH-gesteuertes MVZ Sitze aus Hamburgs Peripherie zusammenkauft um im Zentrum ein schickes MVZ aufzubauen - und die KV mit viel Mühe und "Fördergelder" andere Ärzte zum Verlagern ihrer Praxen in diese jetzt vakanten Vororte lotsen muß!
b) ein Höchstanzahl, wieviel Patienten ein Arzt behandeln darf, gibt es auch, aber die liegt bei so ca. 3000 und spielt praktisch keine Rolle (meines Erachtens viel zu hoch! Ich halte 1200 für einen Hausarzt für alleroberste Grenze für eine vernünftigte Betreuung. Alles was darüber ist ist ungesund , entweder für den Patienten oder für den Arzt)
c) das "Budget", genaugenommen das "Regelleistungsvolumen" bezieht sich schizophrenerweise auf die Anzahl der Patienten im selben Quartal des Vorjahres. Hintergrund ist, dass kein Arzt seine Leistung plötzlich ausweitet. Damit sind aber alle Praxen praktisch "geschlossen".
Und was passiert, wenn ein Kollege längere Zeit krank ist oder wenn die Praxis ohne Nachfolger bleibt? Richtig, die Patienten gehen zu anderen Ärzten. Die dürfen sie zwar behandlen, bekommen aber normalerweise kein höheres "Honorarbudget" dafür (ging mir selbst so: hatte in einer Gemeinschaftspraxis ca. 600 eigene Patienten, alter Kollege hatte ca.1200. Alter Kollege hat aufgehört, kein neuer kam, ich habe 1800 Patienten versorgt aber nur 600 voll bezahlt bekommen. Differenz zur vorherigen Gedsamtsumme bei gleicher Leistung sage und schreibe 36.000,- €!)
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drgeldgier,
Samstag, 5. September 2009, 12:12
Kurz und bündig
Lieber Kollege: hier ein Zitat eines Gesundheitsexperten:
„wir wissen, dass die Kosten steigen, aber wir werden den Beitragssatz nicht erhöhen und wir werden die Leistungen nicht einschränken“,
so einfach ist Gesundheitspolitik.“
Prof. Beske, in einer Rede am 26.01.2006 in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
Trotz steigender Kosten, die Leistungen nicht einzuschränken funktioniert eben nur dann, wenn die Leistungserbringer immer weniger Geld pro Leistung erhalten.
Ein Satz der die Perversion der Entwicklung der letzten Jahre auf den Punkt bringt.
„wir wissen, dass die Kosten steigen, aber wir werden den Beitragssatz nicht erhöhen und wir werden die Leistungen nicht einschränken“,
so einfach ist Gesundheitspolitik.“
Prof. Beske, in einer Rede am 26.01.2006 in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
Trotz steigender Kosten, die Leistungen nicht einzuschränken funktioniert eben nur dann, wenn die Leistungserbringer immer weniger Geld pro Leistung erhalten.
Ein Satz der die Perversion der Entwicklung der letzten Jahre auf den Punkt bringt.
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