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Donnerstag, 26. November 2009
Der Kracher des Tages
der landarsch, 18:43h
Patient kommt in die Sprechstunde. Er benötige eine stationäre Einweisung zur Alkoholentwöhnung. Bisher aber nicht als Schluckspecht bekannt. Trinkt auch nicht viel und nicht regelmäßig, nur halt gestern abend etwas mehr!
Vorgeschichte: War auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit in Routinekontrolle mit 0,3 Promille aufgefallen. In der Firma herrscht aber 0,0-Promille-Vorschrift. Also ab zum Betriebsarzt. Der nimmt Pat. ins Gebet und vereinbart dann - mit dessen "Einverständnis" - stationäre Entgiftung im KH. Soll zum Hausarzt zwecks Einweisungsschein.
Na schön! Ich soll also der Kasse gegenüber verantworten, dass hier (sinnlose?) Kosten entstehen, weil den Formalien der Firma genüge getan werden muss, weil sonst der Patient seinen Arbeitsplatz verliert!
Kein Wunder, dass die deutschen Krankenkassen auf keinen grünen Zweig mehr kommen bei den Arbeitgebern!
Vorgeschichte: War auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit in Routinekontrolle mit 0,3 Promille aufgefallen. In der Firma herrscht aber 0,0-Promille-Vorschrift. Also ab zum Betriebsarzt. Der nimmt Pat. ins Gebet und vereinbart dann - mit dessen "Einverständnis" - stationäre Entgiftung im KH. Soll zum Hausarzt zwecks Einweisungsschein.
Na schön! Ich soll also der Kasse gegenüber verantworten, dass hier (sinnlose?) Kosten entstehen, weil den Formalien der Firma genüge getan werden muss, weil sonst der Patient seinen Arbeitsplatz verliert!
Kein Wunder, dass die deutschen Krankenkassen auf keinen grünen Zweig mehr kommen bei den Arbeitgebern!
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Dienstag, 17. November 2009
„Der Arzt zwischen grundrechtlicher Freiheit und staatlicher Regulierung“
der landarsch, 13:02h
Festrede von Prof. Dr. Ulrich Preis, Geschäftsführender Direktor des Institutes für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln zur Bundeshauptversammlung des NAV-Virchowbundes (Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands).
sehr interessant für alle Ärzte (im hinteren Teil Vorschlag für eine neue Honorierungsform "auf dem Bierdeckel") und speziell für @Benedicta.
sehr interessant für alle Ärzte (im hinteren Teil Vorschlag für eine neue Honorierungsform "auf dem Bierdeckel") und speziell für @Benedicta.
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Donnerstag, 12. November 2009
Jetzt wirds zum Machtkampf
der landarsch, 13:03h
Seit 5.11.09 ist in Deutschland ein dritter Impfstoff gegen Schweinegrippe vom Robert-Koch-Institut zugelassen: Celtura® von Novartis.
Dieser Impfstoff hat auch ein Adjuvans zur Wirkverstärkung drin, das aber in mehreren anderen Impfstoffen (z.B.Fluat®) schon seit längerem erfolgreich und komplikationslos eingesetzt wird (habe selbst weit über 100 Impfdosen Fluat® verimpft ohne eine einzige Reaktion).
Celtura® hat somit nicht das, weshalb so viele Ärzte (und v.a. Fachleute) beim derzeitigen Impfstoff Pandemrix® skeptisch sind: einen Zusatz mit einem derzeit noch nicht kalkulierbaren Risiko!
Außerdem ist Celtura® auch in Fertigspritzen erhältlich: somit fallen das nervige Gepansche und die 10er-Pack Einbestellungen weg!
Aber (jetzt wirds zum Prinzip): die Politik sieht jetzt keinen Grund, den neuen Impfstoff zu bestellen(und ggf. auf dem alten sitzen zu bleiben).
Dieser Impfstoff hat auch ein Adjuvans zur Wirkverstärkung drin, das aber in mehreren anderen Impfstoffen (z.B.Fluat®) schon seit längerem erfolgreich und komplikationslos eingesetzt wird (habe selbst weit über 100 Impfdosen Fluat® verimpft ohne eine einzige Reaktion).
Celtura® hat somit nicht das, weshalb so viele Ärzte (und v.a. Fachleute) beim derzeitigen Impfstoff Pandemrix® skeptisch sind: einen Zusatz mit einem derzeit noch nicht kalkulierbaren Risiko!
Außerdem ist Celtura® auch in Fertigspritzen erhältlich: somit fallen das nervige Gepansche und die 10er-Pack Einbestellungen weg!
Aber (jetzt wirds zum Prinzip): die Politik sieht jetzt keinen Grund, den neuen Impfstoff zu bestellen(und ggf. auf dem alten sitzen zu bleiben).
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Mittwoch, 11. November 2009
Meine Meinung zur Schweinegrippe
der landarsch, 11:24h
Entgegen allen Meldungen in der Presse („Schon 6 Tote durch Schweinegrippe“) verläuft die Schweinegrippe nach Auskunft aller dt. Hausärzte deutlich milder als befürchtet, im Wesentlichen nicht viel anders als eine etwas heftigere Erkältung!
Angst hat die Politik vielmehr vor der Situation, dass – wegen der sehr hohen Kontagiosität (Ansteckungsgefahr) der Schweinegrippe – plötzlich halb Berlin (oder schlimmer: halb Deutschland) gleichzeitig im Bett liegt und die Versorgung zusammenbricht. Daher die hektischen und heftigen Aktivitäten der Politiker!
Anders ist es mit dem Impfstoff: Hier wurde ein neuer Weg beschritten, der zwar bei den ersten Untersuchungen nicht gefährlicher scheint als die bisherigen Impfstoffe, der aber halt im Großversuch noch nicht ausreichend getestet wurde. Aus Schweden, wo dieser Impfstoff bereits seit über 1 Monat angewendet wird, hat man allerdings schon deutlich mehr (schwere) Nebenwirkungen gemeldet als üblicherweise.
Grundsätzlich ist gegen eine Impfung nichts einzuwenden, im Gegenteil: Impfungen sind die beste Methode sich gegen eine Krankheit zu schützen. Aber wenn die Nebenwirkungen eines neuen Impfstoffs nicht kalkuliert werden können, sollte man meines Erachtens – zumindest bis das sicher abgeklärt ist – Vorsicht walten lassen.
Angst hat die Politik vielmehr vor der Situation, dass – wegen der sehr hohen Kontagiosität (Ansteckungsgefahr) der Schweinegrippe – plötzlich halb Berlin (oder schlimmer: halb Deutschland) gleichzeitig im Bett liegt und die Versorgung zusammenbricht. Daher die hektischen und heftigen Aktivitäten der Politiker!
Anders ist es mit dem Impfstoff: Hier wurde ein neuer Weg beschritten, der zwar bei den ersten Untersuchungen nicht gefährlicher scheint als die bisherigen Impfstoffe, der aber halt im Großversuch noch nicht ausreichend getestet wurde. Aus Schweden, wo dieser Impfstoff bereits seit über 1 Monat angewendet wird, hat man allerdings schon deutlich mehr (schwere) Nebenwirkungen gemeldet als üblicherweise.
Grundsätzlich ist gegen eine Impfung nichts einzuwenden, im Gegenteil: Impfungen sind die beste Methode sich gegen eine Krankheit zu schützen. Aber wenn die Nebenwirkungen eines neuen Impfstoffs nicht kalkuliert werden können, sollte man meines Erachtens – zumindest bis das sicher abgeklärt ist – Vorsicht walten lassen.
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Dienstag, 13. Oktober 2009
Sau-Hatz
der landarsch, 10:26h
Manche können's nicht lassen. Dass inzwischen schon alle paar Tage eine neue "dreckige" Sau aus dem Medizinbereich durchs Dorf getrieben wird, kennen wir ja bereits. Aber selbst wenn sich die "Sau" bei genauem Hinsehen nur als mutwillig (oder gezielt?) aufgewirbelter staubiger Windstoß entpuppt, es gibt doch immer wieder eine Journaille, die dies negiert und behauptet, da sei nicht nur eine einzige Sau, sondern eine ganze Rotte auf der Hatz gewesen!
So wurde auch gestern wieder einem "Spezialisten", Herrn Dr.Stefan Etgeton, seines Zeichens Leiter des Bereichs Gesundheit und Ernährung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, von Andreas Kraft, einem Journalisten (oder Redakteuer?) der Frankfurter Rundschau "das Mikro hingehalten" mit der Frage "Wie kann man sich gegen das Schweine-Unwesen schützen?".
Hat sich Herr Etgeton mit Allgemeinplätzen noch einigermaßen stilvoll und diplomatisch aus der Affaire gezogen, so verkürzt die Zweit- und Dritt-Wiedergabe die getroffene Originalaussage wieder in altbekannter "Stille-Post"-Manier. Was rauskommt? "Verbraucherschützer rät, Patienten sollen Ärtze anzeigen".
Tss, tss, ...nur weil einem - in der Kreativitätskrise steckenden - Journalisten eine abgedroschene Frage "einfällt" und der dazugehörige "Spezialist" sich notgedrungen eine Antwort rausquält entsteht doch keine interessante Meldung!!!!
Also bitte, meine Herrn (und Damen, will ja nicht chauvenistisch sein), wenn Sie schon der Ansicht sind, dass "nichts uninteressanter ist, als die Meldung von gestern", dann müssen Sie das doch nicht noch auf die Spitze treiben! Tun Sie lieber was dagegen! Goethe und Schiller werden nach 250 Jahren noch gelesen! Warum haben gerade unsere professionellen Schreiber(linge) so wenig Ambitionen, es diesen (und anderen) verdienten Deutschen der schreibenden Zunft nachzutun?
So wurde auch gestern wieder einem "Spezialisten", Herrn Dr.Stefan Etgeton, seines Zeichens Leiter des Bereichs Gesundheit und Ernährung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, von Andreas Kraft, einem Journalisten (oder Redakteuer?) der Frankfurter Rundschau "das Mikro hingehalten" mit der Frage "Wie kann man sich gegen das Schweine-Unwesen schützen?".
Hat sich Herr Etgeton mit Allgemeinplätzen noch einigermaßen stilvoll und diplomatisch aus der Affaire gezogen, so verkürzt die Zweit- und Dritt-Wiedergabe die getroffene Originalaussage wieder in altbekannter "Stille-Post"-Manier. Was rauskommt? "Verbraucherschützer rät, Patienten sollen Ärtze anzeigen".
Tss, tss, ...nur weil einem - in der Kreativitätskrise steckenden - Journalisten eine abgedroschene Frage "einfällt" und der dazugehörige "Spezialist" sich notgedrungen eine Antwort rausquält entsteht doch keine interessante Meldung!!!!
Also bitte, meine Herrn (und Damen, will ja nicht chauvenistisch sein), wenn Sie schon der Ansicht sind, dass "nichts uninteressanter ist, als die Meldung von gestern", dann müssen Sie das doch nicht noch auf die Spitze treiben! Tun Sie lieber was dagegen! Goethe und Schiller werden nach 250 Jahren noch gelesen! Warum haben gerade unsere professionellen Schreiber(linge) so wenig Ambitionen, es diesen (und anderen) verdienten Deutschen der schreibenden Zunft nachzutun?
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Donnerstag, 8. Oktober 2009
Euch Niedergelassenen geht es nicht schlecht
der landarsch, 19:45h
Hier ein Artikel aus der Zeitschrift „Arzt und Wirtschaft“, Ausgabe 10/1990. Ich hab’ die zwar nicht um Abdruck-Erlaubnis gebeten. Aber das ist eine ganz hervorragende Fachzeitschrift und ich nehme an, dass das für sie eher Werbung ist. Jedenfalls ist der Artikel – damals wie heute (mit entsprechend geänderten Zahlen) – absolut stimmig!
Haben sie sich nicht auch schon mal gewundert, dass Einkommensvergleiche zwischen niedergelassenen und beamteten Ärzten bisher nie konsequent durchgeführt wurden – wenn sich überhaupt mal jemand an dieses brenzlige Thema gewagt hat? Darüber muss man sich wundern, denn schon die Beschaffung von Basisdaten bei den zuständigen Stellen bereitet größte Schwierigkeiten (Anm.: jetzt über Internet leichter). Selbst die Betroffenen wissen auf Anhieb weder ihr genaues Gehalt und schon gar nicht den Geldwert der zahlreichen „Nebenleistungen“.
Ein Kollege hat sich die Mühe gemacht. Das Resultat eines Klassentreffen-Gesprächs einmal zu Papier zu bringen. Die Lektüre ist für Sie hoffentlich vergnüglich – das Ergebnis ganz gewiss erstaunlich.
NORBERT (winkt dem Ober: „Also, meine Lieben, ich habe eine kleine Überraschung zum Abschluss unseres diesjährigen Klassentreffens organisiert!“
OBERKELLNER (kommt geruhsam herbei, wirft einen respektvollen Blick auf die Weinflasche in seiner Hand und zelebriert das Einschenken): „Alle Achtung die Herren. Ein Dietzemer Burggraben 1969. Bester Jahrgang.“
NORBERT (hebt sein Glas): „Ja, unser Abiturjahrgang war so.“
Alle lachen
NORBERT: Prost, auf die nächsten zwanzig Jahre, wenigstens zunächst mal.“
Die drei Herren nippen andächtig am edlen Tropfen. Pause von einigen Sekunden.
HORST (etwas ketzerisch): „Euch Niedergelassenen scheint es ja nicht schlecht zu gehen. Bei meinem Gehalt als Medizinaldirektor könnte ich mir diesen Luxus nicht leisten.“
NORBERT (feixend): „Das ist eine Einstellungsfrage, mein Lieber. Schon früher hast du dein Geld lieber in deine Briefmarkensammlung gesteckt. Unter Freunden: Wie viel verdienst du denn?“
HORST: „Kannst Du überall nachlesen. Medizinaldirektor, vierzig, Ehefrau von 35, Sohn von neun und Tochter von sieben Jahren. Macht 5000 Mark monatlich brutto.“
NORBERT: „Mich legst du nicht aufs Kreuz. Die Zusatzleistungen hast du unter den Tisch fallen lassen!“
HORST: „Also gut, Ortszuschlag 1 B macht 1162,335 Mark zusätzlich. Aber dein Einkommen würde mich auch interessieren, raus mit der Sprache.“
NORBERT: „Bei 1000 Scheinen habe ich 300 000 Mark Umsatz jährlich. Das entspricht etwa 150 000 Mark Bruttoeinkommen, also rund 11 666 monatlich.“
HORST (triumphierend): „Da kannst du noch eine weitere Flasche ausgeben, du Kapitalist.“
ULF (löst sich zögernd aus seiner Zuhörerrolle): „Als Notar bin ich für klare Begriffe, wenn wir nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen wollen. Welche Definition für „Einkommen“ wollen wir wählen?“
HORST: Alles, was für unsere Leistungen aufs Konto gezahlt wird, schlage ich vor.“
NORBERT: zweifelnd „Und was ist mit deiner Krankenbeihilfe, die dann nicht mitzählt?“
ULF (dienstlich): „Mein Vorschlag: „Einkommen“ setzt sich zusammen aus direkten und versteckten Vergütungen für persönlich erbrachte, berufliche Leistungen. Nicht dazu rechnen wollen wir die personellen, technischen und räumlichen Hilfsressourcen. Einverstanden?“
NORBERT: „Wollen wir nicht den Begriff „Leistung“ mit einfließen lassen?“
ULF (überlegt): „Denk mal an den alten Studienrat Großmann im Physikunterricht. „Leistung“ war damals „Arbeit je Zeiteinheit“. Zeit kann man messen, aber eure Arbeit müssen wir als gleichwertig ansehen, sonst kommen wir mit unserem Einkommensvergleich nie zu Ende.“
HORST (grinsend): „Ulf, du bist doch Notar. Dann notier mal, was Norbert verdienen müsste, wenn er Beamter nach A 15 wäre: Grundgehalt 5000 Mark, Ortszuschlag 1162.35, wie schon besprochen.“
NORBERT: „Vorsicht, Ulf, er schummelt schon wieder, wie früher bei den Lateinarbeiten. Was ist mit dem 13. Monatsgehalt? Was ist mit den „sonstigen Beihilfen“?“
HORST (rechnet nach, zögernd): „Also gut. Die monatlich anteiligen 416 Mark für das 13.Gehalt will ich gerne zugeben, die „sonstigen Beihilfen“ machen nicht mal einen Hunderter monatlich aus.“
NORBERT (triumphierend): „Und der Urlaub? Wenn ich sechs Wochen meinen Bauch auf Teneriffa sonne, kostet mich meine Praxisvertretung 10 000 Mark. Ulf, wie viel ist das pro Monat?“
ULF (rechnet und notiert): Neunhundert.“
HORST (ärgerlich): „Jetzt reicht’s aber langsam.“
NORBERT (belustigt): „Keineswegs, jetzt geht’s erst richtig los. Dazu kommt eine monatliche Prämie von 600 Mark für die Betriebsunterbrechungsversicherung über 500 Mark pro Tag.“
HORST (verunsichert): „Hast du denn eine abgeschlossen?“
NORBERT: „Nein, aber ich trage das Risiko selber, bin sozusagen meine eigene Versicherung.“
HORST (zweifelnd): „Wollen wir das gelten lassen, Ulf? Er rechnet den Beamten eine Versicherung als indirektes Gehalt an, die er aber selbst nicht abgeschlossen hat?“
ULF: Tja, stell dir vor, du brichst dir ein Bein. Zahlst du dann die Kosten für deine Dienststelle? Natürlich nicht. Aber die Kosten von Norbert würden weiterlaufen.“
HORST (kleinlaut): „O.K.“
NORBERT: „Wie viel ist denn deine Krankenbeihilfe wert, Horst?“
HORST (verzweifelt): „Weiß ich nicht.“
ULF (holt Unterlagen aus seiner Aktentasche und blätter): „Habe ich hier. 30% Selbstbeteiligung für die Eltern, 20% für die Kinder. Macht für Horst 139,65 DM, für seine Frau 182,63 DM, für seine Kinder je 37,78 DM. Zusammen 397,84 DM.“
NORBERT (denkt nach): “Außerdem hat Horst einen Anspruch auf Pension im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und zahlt nichts dafür. Ich bleche für eine etwa gleiche Leistung monatlich 1713 DM. Notiert! Weiter geht’s. Ich muss eine Risikolebensversicherung über 50 000 DM abschließen. Kostet mich monatlich 52,20 DM Schreib’s dazu.“
HORST (wütend): Jetzt reichts aber. Du spielst wieder mit gezinkten Karten wie damals, als wir um Eva pokerten. Du hast doch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, was soll da noch eine Risikolebensversicherung?“
NORBERT (beruhigend): „Wenn ich plötzlich sterbe, kann meine Frau die Praxis nur mit Verlust schnell verkaufen, während der Staat deine Witwe noch mit einer Beihilfe bedenken wird.“
ULF (streng): „Sei nicht so makaber, Norbert. Aber noch etwas: Wie sieht es mit dem Insolvenzrisiko aus, das du als Selbständiger im Gegensatz zu Beamten trägst?“
NORBERT: Es heißt, etwa zehn Prozent der Praxen seien finanziell gefährdet. Aber rechnen wir zurückhaltend mit 0,5% p.a. … macht … 125 Mark monatlich. Und noch etwas: Hast du jemals gehört, dass ein Beamter wegen nicht grob schuldhaft verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen wurde? Aber selbst wenn dieser Fall eintreten würde: Vater Staat sorgt dann für Rechtsschutz und übernimmt die haftung. Was macht das, Ulf?“
ULF (blättert erneut): „Rund 15 Mark Rechtsschutzversicherung. 45 Mark für die Haftpflichtversicherung.“
HORSt (kraftlos, blass): „Sonst noch was?“
NORBERT: Ulf, über die Leistungen wollten wir nicht sprechen, aber über die zusätzliche Arbeitszeit…“
HORST (unterbricht ihn triumphierend): „Diesmal seid ihr mit eurer Rechnerei auf die Nase gefallen. Ein Beamter ist immer im Dienst und wird für Überstunden nicht bezahlt. Im Gegensatz zu dir, Norbert.“
ULF: „Welche Zusatzarbeit meinst du, Norbert?“
NORBERT (liest aus einem Zettel ab): „im letzten Monat beispielsweise hatte ich 224 Stunden Rufbereitschaft, 64 Stunden Bereitschaftsdienst und dann noch 112 Stunden Notdienst einschließlich Notarztwagen. Zähl das mal zusammen.“
ULF „Der Staat darf in gewissem Rahmen von seien Beamten unentgeltlich Mehrarbeit verlangen, aber deine große Zahl Überstunden müsste mit Freizeit oder mit Geld vergütet werden. Wenn man die Rufbereitschaft zu 10% rechnet, den Bereitschaftsdienst zu 25% und den Notarztdienst zu 75%, dann ergaben sich rund 122 Arbeitsstunden, die mit 3660 DM zusätzlich vergütet werden müssten.“
HORST (springt auf, wütend): „Ihr seid Haarspalter und Pfennigfuchser. Eure Rechnung könnt ihr euch an euren Hut stecken!“
ULF (präsentiert das Papier): „So, hier ist meine Aufstellung. Warum ärgerst du dich denn, Horst? Du kannst doch stolz sein, du bist der Sieger.“
Horst (beruhigt sich, zögernd, misstrauisch): „So seht Ihr das also.“
ULF (grinsend): „Weshalb hast du dich eigentlich aufgeregt? Wir wollen und können dir keinen Pfennig wegnehmen. In einer Leistungsgesellschaft sollte man eigentlich auf ein gutes Einkommen stolz sein.“
HORST (errötend): „Wie sehen denn die Zahlen unterm Strich aus?“
ULF: „Norbert verdient brutto rund 11 066 Merk, aber du kommst auf 11 101 Mark“
HORST (strahlt): „Da seht ihr mal, was ich wert bin.“
ULF (hebt belehrend seinen Zeigefinger): Aber als Beamter würde Norbert dich übertreffen. Einschließlich Überstundenvergütung käme er auf 14 761 DM.“
NORBERT (nachdenklich): „Wieso drohen eigentlich linke Gesundheitspolitiker immer damit, die niedergelassenen Ärzte zu verstaatlichen und damit zu verbeamten? Seit heute weiß ich, das das eine Verlockung ist.“
Ulf, Horst und Norbert lachen gemeinsam.
Haben sie sich nicht auch schon mal gewundert, dass Einkommensvergleiche zwischen niedergelassenen und beamteten Ärzten bisher nie konsequent durchgeführt wurden – wenn sich überhaupt mal jemand an dieses brenzlige Thema gewagt hat? Darüber muss man sich wundern, denn schon die Beschaffung von Basisdaten bei den zuständigen Stellen bereitet größte Schwierigkeiten (Anm.: jetzt über Internet leichter). Selbst die Betroffenen wissen auf Anhieb weder ihr genaues Gehalt und schon gar nicht den Geldwert der zahlreichen „Nebenleistungen“.
Ein Kollege hat sich die Mühe gemacht. Das Resultat eines Klassentreffen-Gesprächs einmal zu Papier zu bringen. Die Lektüre ist für Sie hoffentlich vergnüglich – das Ergebnis ganz gewiss erstaunlich.
„Euch Niedergelassenen geht es nicht schlecht!“
Norddeutsche Großstadt im Winter. Gemütlicher Weinkeller. Blankgescheuerte Holztische. Alte Weinfässer an den Wänden. Schummrige Beleuchtung. Drei etwa vierzigjährige Männer ein einem Stammtisch.NORBERT (winkt dem Ober: „Also, meine Lieben, ich habe eine kleine Überraschung zum Abschluss unseres diesjährigen Klassentreffens organisiert!“
OBERKELLNER (kommt geruhsam herbei, wirft einen respektvollen Blick auf die Weinflasche in seiner Hand und zelebriert das Einschenken): „Alle Achtung die Herren. Ein Dietzemer Burggraben 1969. Bester Jahrgang.“
NORBERT (hebt sein Glas): „Ja, unser Abiturjahrgang war so.“
Alle lachen
NORBERT: Prost, auf die nächsten zwanzig Jahre, wenigstens zunächst mal.“
Die drei Herren nippen andächtig am edlen Tropfen. Pause von einigen Sekunden.
HORST (etwas ketzerisch): „Euch Niedergelassenen scheint es ja nicht schlecht zu gehen. Bei meinem Gehalt als Medizinaldirektor könnte ich mir diesen Luxus nicht leisten.“
NORBERT (feixend): „Das ist eine Einstellungsfrage, mein Lieber. Schon früher hast du dein Geld lieber in deine Briefmarkensammlung gesteckt. Unter Freunden: Wie viel verdienst du denn?“
HORST: „Kannst Du überall nachlesen. Medizinaldirektor, vierzig, Ehefrau von 35, Sohn von neun und Tochter von sieben Jahren. Macht 5000 Mark monatlich brutto.“
NORBERT: „Mich legst du nicht aufs Kreuz. Die Zusatzleistungen hast du unter den Tisch fallen lassen!“
HORST: „Also gut, Ortszuschlag 1 B macht 1162,335 Mark zusätzlich. Aber dein Einkommen würde mich auch interessieren, raus mit der Sprache.“
NORBERT: „Bei 1000 Scheinen habe ich 300 000 Mark Umsatz jährlich. Das entspricht etwa 150 000 Mark Bruttoeinkommen, also rund 11 666 monatlich.“
HORST (triumphierend): „Da kannst du noch eine weitere Flasche ausgeben, du Kapitalist.“
ULF (löst sich zögernd aus seiner Zuhörerrolle): „Als Notar bin ich für klare Begriffe, wenn wir nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen wollen. Welche Definition für „Einkommen“ wollen wir wählen?“
HORST: Alles, was für unsere Leistungen aufs Konto gezahlt wird, schlage ich vor.“
NORBERT: zweifelnd „Und was ist mit deiner Krankenbeihilfe, die dann nicht mitzählt?“
ULF (dienstlich): „Mein Vorschlag: „Einkommen“ setzt sich zusammen aus direkten und versteckten Vergütungen für persönlich erbrachte, berufliche Leistungen. Nicht dazu rechnen wollen wir die personellen, technischen und räumlichen Hilfsressourcen. Einverstanden?“
NORBERT: „Wollen wir nicht den Begriff „Leistung“ mit einfließen lassen?“
ULF (überlegt): „Denk mal an den alten Studienrat Großmann im Physikunterricht. „Leistung“ war damals „Arbeit je Zeiteinheit“. Zeit kann man messen, aber eure Arbeit müssen wir als gleichwertig ansehen, sonst kommen wir mit unserem Einkommensvergleich nie zu Ende.“
HORST (grinsend): „Ulf, du bist doch Notar. Dann notier mal, was Norbert verdienen müsste, wenn er Beamter nach A 15 wäre: Grundgehalt 5000 Mark, Ortszuschlag 1162.35, wie schon besprochen.“
NORBERT: „Vorsicht, Ulf, er schummelt schon wieder, wie früher bei den Lateinarbeiten. Was ist mit dem 13. Monatsgehalt? Was ist mit den „sonstigen Beihilfen“?“
HORST (rechnet nach, zögernd): „Also gut. Die monatlich anteiligen 416 Mark für das 13.Gehalt will ich gerne zugeben, die „sonstigen Beihilfen“ machen nicht mal einen Hunderter monatlich aus.“
NORBERT (triumphierend): „Und der Urlaub? Wenn ich sechs Wochen meinen Bauch auf Teneriffa sonne, kostet mich meine Praxisvertretung 10 000 Mark. Ulf, wie viel ist das pro Monat?“
ULF (rechnet und notiert): Neunhundert.“
HORST (ärgerlich): „Jetzt reicht’s aber langsam.“
NORBERT (belustigt): „Keineswegs, jetzt geht’s erst richtig los. Dazu kommt eine monatliche Prämie von 600 Mark für die Betriebsunterbrechungsversicherung über 500 Mark pro Tag.“
HORST (verunsichert): „Hast du denn eine abgeschlossen?“
NORBERT: „Nein, aber ich trage das Risiko selber, bin sozusagen meine eigene Versicherung.“
HORST (zweifelnd): „Wollen wir das gelten lassen, Ulf? Er rechnet den Beamten eine Versicherung als indirektes Gehalt an, die er aber selbst nicht abgeschlossen hat?“
ULF: Tja, stell dir vor, du brichst dir ein Bein. Zahlst du dann die Kosten für deine Dienststelle? Natürlich nicht. Aber die Kosten von Norbert würden weiterlaufen.“
HORST (kleinlaut): „O.K.“
NORBERT: „Wie viel ist denn deine Krankenbeihilfe wert, Horst?“
HORST (verzweifelt): „Weiß ich nicht.“
ULF (holt Unterlagen aus seiner Aktentasche und blätter): „Habe ich hier. 30% Selbstbeteiligung für die Eltern, 20% für die Kinder. Macht für Horst 139,65 DM, für seine Frau 182,63 DM, für seine Kinder je 37,78 DM. Zusammen 397,84 DM.“
NORBERT (denkt nach): “Außerdem hat Horst einen Anspruch auf Pension im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und zahlt nichts dafür. Ich bleche für eine etwa gleiche Leistung monatlich 1713 DM. Notiert! Weiter geht’s. Ich muss eine Risikolebensversicherung über 50 000 DM abschließen. Kostet mich monatlich 52,20 DM Schreib’s dazu.“
HORST (wütend): Jetzt reichts aber. Du spielst wieder mit gezinkten Karten wie damals, als wir um Eva pokerten. Du hast doch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, was soll da noch eine Risikolebensversicherung?“
NORBERT (beruhigend): „Wenn ich plötzlich sterbe, kann meine Frau die Praxis nur mit Verlust schnell verkaufen, während der Staat deine Witwe noch mit einer Beihilfe bedenken wird.“
ULF (streng): „Sei nicht so makaber, Norbert. Aber noch etwas: Wie sieht es mit dem Insolvenzrisiko aus, das du als Selbständiger im Gegensatz zu Beamten trägst?“
NORBERT: Es heißt, etwa zehn Prozent der Praxen seien finanziell gefährdet. Aber rechnen wir zurückhaltend mit 0,5% p.a. … macht … 125 Mark monatlich. Und noch etwas: Hast du jemals gehört, dass ein Beamter wegen nicht grob schuldhaft verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen wurde? Aber selbst wenn dieser Fall eintreten würde: Vater Staat sorgt dann für Rechtsschutz und übernimmt die haftung. Was macht das, Ulf?“
ULF (blättert erneut): „Rund 15 Mark Rechtsschutzversicherung. 45 Mark für die Haftpflichtversicherung.“
HORSt (kraftlos, blass): „Sonst noch was?“
NORBERT: Ulf, über die Leistungen wollten wir nicht sprechen, aber über die zusätzliche Arbeitszeit…“
HORST (unterbricht ihn triumphierend): „Diesmal seid ihr mit eurer Rechnerei auf die Nase gefallen. Ein Beamter ist immer im Dienst und wird für Überstunden nicht bezahlt. Im Gegensatz zu dir, Norbert.“
ULF: „Welche Zusatzarbeit meinst du, Norbert?“
NORBERT (liest aus einem Zettel ab): „im letzten Monat beispielsweise hatte ich 224 Stunden Rufbereitschaft, 64 Stunden Bereitschaftsdienst und dann noch 112 Stunden Notdienst einschließlich Notarztwagen. Zähl das mal zusammen.“
ULF „Der Staat darf in gewissem Rahmen von seien Beamten unentgeltlich Mehrarbeit verlangen, aber deine große Zahl Überstunden müsste mit Freizeit oder mit Geld vergütet werden. Wenn man die Rufbereitschaft zu 10% rechnet, den Bereitschaftsdienst zu 25% und den Notarztdienst zu 75%, dann ergaben sich rund 122 Arbeitsstunden, die mit 3660 DM zusätzlich vergütet werden müssten.“
HORST (springt auf, wütend): „Ihr seid Haarspalter und Pfennigfuchser. Eure Rechnung könnt ihr euch an euren Hut stecken!“
ULF (präsentiert das Papier): „So, hier ist meine Aufstellung. Warum ärgerst du dich denn, Horst? Du kannst doch stolz sein, du bist der Sieger.“
Horst (beruhigt sich, zögernd, misstrauisch): „So seht Ihr das also.“
ULF (grinsend): „Weshalb hast du dich eigentlich aufgeregt? Wir wollen und können dir keinen Pfennig wegnehmen. In einer Leistungsgesellschaft sollte man eigentlich auf ein gutes Einkommen stolz sein.“
HORST (errötend): „Wie sehen denn die Zahlen unterm Strich aus?“
ULF: „Norbert verdient brutto rund 11 066 Merk, aber du kommst auf 11 101 Mark“
HORST (strahlt): „Da seht ihr mal, was ich wert bin.“
ULF (hebt belehrend seinen Zeigefinger): Aber als Beamter würde Norbert dich übertreffen. Einschließlich Überstundenvergütung käme er auf 14 761 DM.“
NORBERT (nachdenklich): „Wieso drohen eigentlich linke Gesundheitspolitiker immer damit, die niedergelassenen Ärzte zu verstaatlichen und damit zu verbeamten? Seit heute weiß ich, das das eine Verlockung ist.“
Ulf, Horst und Norbert lachen gemeinsam.
Dr.N.Harms
Kommentar aus heutiger Sicht (20 Jahr später!): Die Beträge haben sich inzwischen praktisch verdoppelt (Einnahmen wie Ausgaben, wie Beamtenbesoldung), die Zahlen entsprechen also ungefähr den heutigen Zahlen, nur in €uro! Allerdings erlöst man mit 1000 „Scheinen“ (= Patienten) pro Monat in der Allgemeinmedizin nicht mehr 300 000.-€, sondern (durchschnittlicher Scheinwert incl. Sondereinnahmen aus DMPs und ähnlichem = ~ 50.-€/Quartal) 200 000.- €uro !!! Deshalb fordern Allgemeinärzte ja einen Schein-(Fall-)Wert von 80.- €. Das wären dann 320 000.- €uro / Jahr.... link (1 Kommentar) ... comment
Montag, 28. September 2009
4.b Das ärztliche Honorar (Kassenbereich)
der landarsch, 13:33h
Die ärztliche Honorierung im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich unterschiedlich zum privaten Bereich. Während hier der Patient dem Arzt das Honorar für seine Leistung schuldet, ist der Kassenpatient (sogar wenn er freiwillig versichert ist) von jeglicher Eigenhaftung befreit. Hier tritt die Krankenkasse ein.
Allerdings – und da sind wir wieder beim Staat und seinen Planbarkeitsansprüchen – hat sich der Gesetzgeber eine elegante Lösung geschaffen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht für die tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen, sondern - quasi - für das „gesund erhalten“, bzw. „gesund machen“ ihrer Versicherten.
Zu diesem Zweck zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen vertraglich vereinbarten Betrag p r o V e r s i c h e r t e n an die jeweilige Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), in der der/die Versicherte ihren Hauptwohnsitz hat. Die Kassen tun dies "mit befreiender Wirkung", d.h.: mehr gibt's nicht! (wie bei 'ner Flatrate: "Ätsch, wir haben schon bezahlt").
Die Ärzte erbringen alle (WANZ)-Leistungen (entsprechend SGB V) und rechnen sie nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit „ihrer“ KV ab. Dieser EBM enthält aber nicht €uro-Beträge (mit geringen Ausnahmen, z.B. Auslagen für Fahrtkosten oder Porti), sondern Punkte (ein normaler Hausbesuch erbringt z.B. 440 Punkte). Die KV sammelt nun alle erbrachten Punkte von allen Ärzten, addiert sie zusammen, teilt die Gesamteinnahmen durch die Gesamtpunktzahl und ermittelt daraus den Punktwert. Daraus ergibt sich somit ein ständig floatender Punktwert (so war es bis 2008). Bei Einführung dieses Systems 1998 war der Punktwert als Berechnungsgrundlage mit 10 Pfennig kalkuliert worden. Dieser Wert wurde allerdings nie erreicht, meist schwankte er zwischen 8,6 und 9,2 Pfennig (bzw. nach Einführung des €uro mittlerweile zwischen 3,5 und 4,2 Cent). Da die Tendenz (wegen steigender Leistungen/Leistungsbedarf) kontinuierlich nach unten ging, wurden schon sehr schnell erneut mengenbegrenzende Maßnahmen eingeführt, obwohl die eigentlich durch dieses System abgeschafft werden sollten!
Inzwischen ging’s mit diesen Trixereien hin und her, mal wurde das eine gefördert und das andere abgestaffelt, dann wieder umgekehrt. Dann wurden neue Leistungsbeschreibungen eingeführt und wieder verworfen. Inzwischen ist man – obwohl, bzw. weil sogar jetzt die Anzahl der möglichen ärztlichen Leistungen und ihrer Beschreibungen, Ausschlüsse, zwingenden und fakultativen Leistungsinhalte und die Fachgruppengrenzen 2 Bände mit insges. 1370 Seiten (!) umfasst – darauf gekommen, dass ein Großteil der ärztlichen Leistungen ja „fachgruppen-typisch“ ist (z. B. beim Allgemeinarzt: Anamnese, Untersuchungen, Verbände, Spritzen, EKG’s, u.v.m.) und sich ja über alle Patienten „nivelliert“ (besonders wenn man eine große Praxis hat und nix Außergewöhnliches macht). Daher man hat daraus eine „Grundpauschale“ (Allgemeinmedizin = 900 Punkte für Erwachsene, 1000 Punkte für Kinder < 5 Jahre und 1020 Punkte für Rentner) gebastelt, die 50 bis 80% der ärztlichen Leistungen (je nach Fachgebiet) umfasst. Die verbleibenden (fachgruppenspezifischen) Leistungen sind in den meisten Fachgebieten dann nur noch marginal (außer Labor, da gibt’s weiterhin ca. 900 einzelne Leistungen).
Aber selbst diese Zusammenfassung konnte nicht verhindern, dass die Leistungsmenge nicht trotzdem gestiegen, und der Punktwert wieder nach unten abgefallen ist. Damit dies zukünftig nicht mehr sein soll (Anm.: aberwitziges politisches Wunschdenken!) und „der Arzt endlich verlässliche Planungsdaten bekommt“, hat man 2009 ein „Praxisbudget“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Gesamtmenge aller Leistungen, die man im selben Quartal des Vorjahres erbracht hat, zu einem festen Punktwert von 3,5 Cent vergütet wird (beachte: die Berechnungsgrundlage für diese Gebührenordnung war 10 DPf, bzw. 5,12 Cent!). Alles, was darüber hinaus erbracht wird – ganz egal, ob notwendig (z.B. wegen einer Grippe-Epidemie oder weil der Nachbarkollege sich ohne Nachfolger in die Rente verabschiedet hat und man plötzliche 500 Patienten mehr zu versorgen hat) oder nicht notwendig (z.B. überflüssiges, aber gut dotiertes neues Gerät angeschafft) – wird mit einem Punktwert von ca. 1 Cent (also nur 20%der Kalkulationsbasis!) honoriert. Moralisch-betriebswirtschaftliche Begründung (Anm.:eher wohl hilfloses Schönreden)dafür ist (die aber leider nur in wenigen Ausnahmefällen zutrifft), dass die Praxiskosten ja durch die intrabudgetären Einnahmen abgedeckt sind. Dass viele Leistungen (insbes. bei Fachärzten) von den Geräte-Betriebskosten abhängen, wird hier - im Gegenteil - sogar gezielt als „steuernd“ eingeplant!
Dieses Praxisbudget ist eine Punktemenge, gebildet aus der Anzahl der Patienten und der individuellen Leistungsmenge pro Patient im Vorjahresquartal der jeweiligen Praxis. Das heißt, dass Praxis A durchaus (bei den eigentlich gleichen Patienten) ein deutlich höheres Budget haben kann wie Praxis B. Hintergedanke ist der Fleiß, ob ein Arzt selbst viel tut oder eher gleich zum Kollegen überweist. Hat der Arzt jedoch ein notwendiges und sinnvolles Gerät neu angeschafft (z.B. Langzeit-Blutdruckmessung oder Langzeit-EKG) und dafür die Qualifikation in vielen Stunden Weiterbildung neu erworben, und betreut daraus dann mehr Patienten selbst, die er früher an andere Kollegen überwiesen hat: das interessiert nicht, er bekommt deshalb kein höheres Budget. Der andere Kollege, der dieses Gerät im Vorjahr hatte, inzwischen nicht mehr benutzt und jetzt die Leute überweist, behält hingegen die Mehr-Budget-Punkte und kann sie anderweitig (ggf sogar für „Überflüssiges“) nutzen!
Dazu kommt, dass dieses Praxisbudget nur eine Punkte-Option ist: die Punkte/Leistungen müssen erbracht und abgerechnet werden. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest (Anm.: es wird nur bezahlt, was tatsächlich erbracht wurde), zum anderen wird das Budget im nächsten Jahr entsprechend reduziert! Kurzum: auch weiterhin Hochleistungssport im Hamsterrad!
Damit noch nicht zu Ende, die Praxisbudgets decken – je nach Fachgruppe unterschiedlich – nur zwischen 70% und 90 % der typischen Praxis- und Fachgruppenleistungen ab. Ein politisch gewünschter Teil (z.B. dringende Hausbesuche, Notfalldienste, Teilnahme an DMP’s und Hausarztmodellen) ist aus dem Budget herausgenommen, aber so berechnet, dass diese Leistungen erbracht werden müssen, damit man auf das Vorjahreshonorar kommt. Auch hier ist das Problem, dass diese Leistungen auf den Durchschnitt der Fachgruppe gerechnet sind, von den einzelnen Praxen aber zu einem unterschiedlichen Anteil erbracht werden: wer hier viel tut, gewinnt, wer wenig tut (z.B. weil er keine hausbesuchs“fähigen“ Patienten betreut) verliert! Hier wird also eindeutiger politischer Druck gemacht, damit bestimmte Leistungen erbracht werden, die zwar u.U. nicht den WANZ-Vorschriften des SGB V entsprechen, aber politisch gewünscht sind (macht sich ja so gut: „Wir fördern die Hausbesuche“)!
Soviel zur Berechnung des kassenärztlichen Honorars. Weiter geht’s dann mit dem dafür tatsächlich zur Verfügung gestellten Geld und den Gefahren durch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Allerdings – und da sind wir wieder beim Staat und seinen Planbarkeitsansprüchen – hat sich der Gesetzgeber eine elegante Lösung geschaffen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht für die tatsächlich erbrachten ärztlichen Leistungen, sondern - quasi - für das „gesund erhalten“, bzw. „gesund machen“ ihrer Versicherten.
Zu diesem Zweck zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen vertraglich vereinbarten Betrag p r o V e r s i c h e r t e n an die jeweilige Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), in der der/die Versicherte ihren Hauptwohnsitz hat. Die Kassen tun dies "mit befreiender Wirkung", d.h.: mehr gibt's nicht! (wie bei 'ner Flatrate: "Ätsch, wir haben schon bezahlt").
Die Ärzte erbringen alle (WANZ)-Leistungen (entsprechend SGB V) und rechnen sie nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit „ihrer“ KV ab. Dieser EBM enthält aber nicht €uro-Beträge (mit geringen Ausnahmen, z.B. Auslagen für Fahrtkosten oder Porti), sondern Punkte (ein normaler Hausbesuch erbringt z.B. 440 Punkte). Die KV sammelt nun alle erbrachten Punkte von allen Ärzten, addiert sie zusammen, teilt die Gesamteinnahmen durch die Gesamtpunktzahl und ermittelt daraus den Punktwert. Daraus ergibt sich somit ein ständig floatender Punktwert (so war es bis 2008). Bei Einführung dieses Systems 1998 war der Punktwert als Berechnungsgrundlage mit 10 Pfennig kalkuliert worden. Dieser Wert wurde allerdings nie erreicht, meist schwankte er zwischen 8,6 und 9,2 Pfennig (bzw. nach Einführung des €uro mittlerweile zwischen 3,5 und 4,2 Cent). Da die Tendenz (wegen steigender Leistungen/Leistungsbedarf) kontinuierlich nach unten ging, wurden schon sehr schnell erneut mengenbegrenzende Maßnahmen eingeführt, obwohl die eigentlich durch dieses System abgeschafft werden sollten!
Inzwischen ging’s mit diesen Trixereien hin und her, mal wurde das eine gefördert und das andere abgestaffelt, dann wieder umgekehrt. Dann wurden neue Leistungsbeschreibungen eingeführt und wieder verworfen. Inzwischen ist man – obwohl, bzw. weil sogar jetzt die Anzahl der möglichen ärztlichen Leistungen und ihrer Beschreibungen, Ausschlüsse, zwingenden und fakultativen Leistungsinhalte und die Fachgruppengrenzen 2 Bände mit insges. 1370 Seiten (!) umfasst – darauf gekommen, dass ein Großteil der ärztlichen Leistungen ja „fachgruppen-typisch“ ist (z. B. beim Allgemeinarzt: Anamnese, Untersuchungen, Verbände, Spritzen, EKG’s, u.v.m.) und sich ja über alle Patienten „nivelliert“ (besonders wenn man eine große Praxis hat und nix Außergewöhnliches macht). Daher man hat daraus eine „Grundpauschale“ (Allgemeinmedizin = 900 Punkte für Erwachsene, 1000 Punkte für Kinder < 5 Jahre und 1020 Punkte für Rentner) gebastelt, die 50 bis 80% der ärztlichen Leistungen (je nach Fachgebiet) umfasst. Die verbleibenden (fachgruppenspezifischen) Leistungen sind in den meisten Fachgebieten dann nur noch marginal (außer Labor, da gibt’s weiterhin ca. 900 einzelne Leistungen).
Aber selbst diese Zusammenfassung konnte nicht verhindern, dass die Leistungsmenge nicht trotzdem gestiegen, und der Punktwert wieder nach unten abgefallen ist. Damit dies zukünftig nicht mehr sein soll (Anm.: aberwitziges politisches Wunschdenken!) und „der Arzt endlich verlässliche Planungsdaten bekommt“, hat man 2009 ein „Praxisbudget“ eingeführt. Das bedeutet, dass die Gesamtmenge aller Leistungen, die man im selben Quartal des Vorjahres erbracht hat, zu einem festen Punktwert von 3,5 Cent vergütet wird (beachte: die Berechnungsgrundlage für diese Gebührenordnung war 10 DPf, bzw. 5,12 Cent!). Alles, was darüber hinaus erbracht wird – ganz egal, ob notwendig (z.B. wegen einer Grippe-Epidemie oder weil der Nachbarkollege sich ohne Nachfolger in die Rente verabschiedet hat und man plötzliche 500 Patienten mehr zu versorgen hat) oder nicht notwendig (z.B. überflüssiges, aber gut dotiertes neues Gerät angeschafft) – wird mit einem Punktwert von ca. 1 Cent (also nur 20%der Kalkulationsbasis!) honoriert. Moralisch-betriebswirtschaftliche Begründung (Anm.:eher wohl hilfloses Schönreden)dafür ist (die aber leider nur in wenigen Ausnahmefällen zutrifft), dass die Praxiskosten ja durch die intrabudgetären Einnahmen abgedeckt sind. Dass viele Leistungen (insbes. bei Fachärzten) von den Geräte-Betriebskosten abhängen, wird hier - im Gegenteil - sogar gezielt als „steuernd“ eingeplant!
Dieses Praxisbudget ist eine Punktemenge, gebildet aus der Anzahl der Patienten und der individuellen Leistungsmenge pro Patient im Vorjahresquartal der jeweiligen Praxis. Das heißt, dass Praxis A durchaus (bei den eigentlich gleichen Patienten) ein deutlich höheres Budget haben kann wie Praxis B. Hintergedanke ist der Fleiß, ob ein Arzt selbst viel tut oder eher gleich zum Kollegen überweist. Hat der Arzt jedoch ein notwendiges und sinnvolles Gerät neu angeschafft (z.B. Langzeit-Blutdruckmessung oder Langzeit-EKG) und dafür die Qualifikation in vielen Stunden Weiterbildung neu erworben, und betreut daraus dann mehr Patienten selbst, die er früher an andere Kollegen überwiesen hat: das interessiert nicht, er bekommt deshalb kein höheres Budget. Der andere Kollege, der dieses Gerät im Vorjahr hatte, inzwischen nicht mehr benutzt und jetzt die Leute überweist, behält hingegen die Mehr-Budget-Punkte und kann sie anderweitig (ggf sogar für „Überflüssiges“) nutzen!
Dazu kommt, dass dieses Praxisbudget nur eine Punkte-Option ist: die Punkte/Leistungen müssen erbracht und abgerechnet werden. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest (Anm.: es wird nur bezahlt, was tatsächlich erbracht wurde), zum anderen wird das Budget im nächsten Jahr entsprechend reduziert! Kurzum: auch weiterhin Hochleistungssport im Hamsterrad!
Damit noch nicht zu Ende, die Praxisbudgets decken – je nach Fachgruppe unterschiedlich – nur zwischen 70% und 90 % der typischen Praxis- und Fachgruppenleistungen ab. Ein politisch gewünschter Teil (z.B. dringende Hausbesuche, Notfalldienste, Teilnahme an DMP’s und Hausarztmodellen) ist aus dem Budget herausgenommen, aber so berechnet, dass diese Leistungen erbracht werden müssen, damit man auf das Vorjahreshonorar kommt. Auch hier ist das Problem, dass diese Leistungen auf den Durchschnitt der Fachgruppe gerechnet sind, von den einzelnen Praxen aber zu einem unterschiedlichen Anteil erbracht werden: wer hier viel tut, gewinnt, wer wenig tut (z.B. weil er keine hausbesuchs“fähigen“ Patienten betreut) verliert! Hier wird also eindeutiger politischer Druck gemacht, damit bestimmte Leistungen erbracht werden, die zwar u.U. nicht den WANZ-Vorschriften des SGB V entsprechen, aber politisch gewünscht sind (macht sich ja so gut: „Wir fördern die Hausbesuche“)!
Soviel zur Berechnung des kassenärztlichen Honorars. Weiter geht’s dann mit dem dafür tatsächlich zur Verfügung gestellten Geld und den Gefahren durch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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