Montag, 31. August 2009
Aktuelle Ärzteeinkommen von 2007 (Quelle: Statistischen Bundesamt):
Kostenstruktur Allgemeinärzte:

Allgemeinarzt

in Einzelpraxis

in Gemeinschaftspraxis*

durchschnittlicher Umsatz

234.000,-€

217.727,-€

durchschnittliche Kosten

123.786,-€

94.429,-€

verbleibt durchschnittlicher Reinertrag

110.214,-€

122.797,-€

* bei durchschnittlich 2,2 Ärzten/Gemeinschaftspraxis

Kostenstruktur Internisten:

Internist

in Einzelpraxis

in Gemeinschaftspraxis**

durchschnittlicher Umsatz

319.000,-€

363.750,-€

durchschnittliche Kosten

168.432,-€

198.607,50€

verbleibt durchschnittlicher Reinertrag

150.568,-€

165.142,-€

** bei durchschnittlich 2,4 Ärzten/Gemeinschaftspraxis

Durchschnittliche Reinerträge 2007

Allgemeinarzt

110.000,-€

Neurologe/Psychiater

120.000,-€

Kinderarzt

125.000,-€

Frauenarzt

133.000,-€

HNO-Arzt

135.000,-€

Augenarzt

140.000,-€

Internist

151.000,-€

Urologe

161.000,-€

Orthopäde

165.000,-€


Dazu sei angemerkt, dass

a) der "durchschnittliche Reinertrag" natürlich nicht dem Brutto-Einkommen des Angestellten entspricht, sondern dem
Brutto-Einkommen +
Lohnnebenkosten +
Tilgungskosten der Praxisinvestitionen


b) "durchschnittlich" bedeutet, dass die Hälfte aller Betroffenen (Ärzte) d a r u n t e r liegt (die andere Hälte natürlich darüber)!

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gouda
Ich habe mal von der gouda-Gruppe unter den Ärzten gehört, deckt sich mit den Zahlen .
gouda-Gruppe = die Besserverdiener unter den Ärzten
g = Gynäköloge
o = Orthopäde
u = Urologe
d = Dermatologe
a = Augenarzt
Ich habe es wieder mit den Sprüchen: Das Pferd, was den Hafer verdient, bekommt ihn nicht.
Mir wäre es lieber, wenn unter a der Allgemeinmediziner eingeordnet werden könnte.
Wieso hat die Ärzteschaft es zulgeassen, daß es zu solchen Verwerfungen kommen konnte? Das war doch nicht immer so.

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Hmm. Investitionen können normalerweise aber von der Steuer abgesetzt werden, die komplett nochmal draufzurechnen halte ich für nicht ganz richtig.

Auch die Versicherungskosten kann man nicht genau mit denen eines Angestellten vergleichen, da die Ärzte i.d.R. privat versichert sein werden, die Versicherung dann also einen anderen (geringeren) Anteil am Einkommen ausmacht.

Gibt es eigentlich auch Daten zum Median der Ärzte-Einkommen? Ich hab letztens was gelesen, was sehr einleuchtend beschrieben hat, dass der Durchschnitt die Gehaltsstrukturen nicht unbedingt gut wiederspiegelt. Der Median berechnet dagegen einen Häufungspunkt der Werte. Dadurch kann man sehen, ob der Durchschnitt durch einige wenige Extremausreißer nach oben oder unten abgefälscht wird. (Hab selbst was gefunden - zu dumm nur, dass das Ärzteblatt keine Quelle angibt)

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auch hmmm. das mit der hälfte/hälfte ergibt natürlich eine sehr spitze gaußsche verteilung - wobei die gehaltstabelle vermutlich keiner solchen folgt.
@benedicta wie sagt meine frau immer: investitionen sind zwar steuerlich absetzbar, müssen aber auch erst mal ausgegeben werden.
und das mit den versicherungskosten kann man sicher nicht mit denen eines angestellten vergleichen, weil sie viel höher liegen. der arzt selbst mag privat versichert sein, aber seine familie vielleicht nicht. der angestellte zahlt einen beitrag an die gkv für die ganze familie, der private für jedes einzelne familienmitglied. und es gibt natürlich auch noch andere versicherungen: praxisausfall-, gebäude-, elektronik-, unfall-, berufshaftpflicht- etc. pp. - die hat der angestellte idR nicht.
so. gleiches argument, aber andersrum.

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@ Benedicta, Du hast Recht, eigentlich wäre der Median (und nicht nur für den Gesundheitsbereich!) viel wichtiger, aber dieser Wert wird nicht offiziell bekannt gegeben (wohl zu aufwändig für staatliche Computer).

Zur Erklärung für Nicht-Statistiker: Der Median ist der Wert, den die mittlere Fallprobe aufweist: bei z.B. 3 Proben:
Probe 1 = Wert 0.5,
Probe 2 = Wert 1.5,
Probe 3 = Wert 1.000.000
ist der Median 1.5,

der Durchschnitt (das "arithmetische Mittel") dagegen ist
(0.5 + 1.5 + 1.000.000)/3 = 1.000.002/3 = 333.334
(das ist das schöne Beispiel mit dem Durchschnittseinkommen eines Millionärs und eines Hartz-IV-Empfängers)

Bezüglich der Steuer, denk doch mal nach: Wenn ich mit einem durchschnittlichen Reingewinn s.o. von 110.000 (bei einem Steuersatz von 43%) 47.300 € Steuern zahle und ein Gerät abschreibe, das 10.000 € kostet, dann müsste ich (wenn ich das Gerät nicht angeschafft hätte) zahlen: 110.000 + 10.000 = 120.000 €, davon 43% = 51.600 € Steuern. Ich spare also durch die Abschreibung (51.600 - 47.300=) 4.300 € und bleibe demnach auf 5.700 € Restkosten aus versteuertem Einkommen sitzen (10.000 € Anschaffungskosten minus 4.300 € Steuerersparnis)!

Hätte ich nur 40.000 € Reingewinn (und müsste davon 20% Steuern = 8.000 € zahlen), und ich würde dieses Gerät nicht anschaffen, zahle ich (40.000 + 10.000 = 50.000 €, davon 20% =) 10.000€. Ich habe damit - wenn ichs anschaffe und abschreibe - nur noch einen Anteil (Steuer ohne Anschreibung 10.000 minus Steuer mit Abschreibung 8.000 =) von 2.000 €. Es verbleiben somit 8.000 Restkosten aus versteuertem Einkommen! Gerade in kleineren Praxen und bei Praxisbeginn haut dies voll rein!

Natürlich gehört mir dann das Gerät, aber davon habe ich nix, weil das schon mit der Anschaffung nahezu unverkäuflich ist (in abgeschriebenem Zustand gibts mit Sicherheit allerhöchstens nur noch "Antiquitätenwert")

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