Montag, 31. Januar 2011
Eigenartiges Rechtsverständnis der AOK Bayern und des bayerischen Sozialgerichts
Welches Verständnis von "Vertrag"" hat eigentlich die AOK Bayern? Da propagiert der bayerische Hausärzteverband den Systemausstieg (der dann - wie wir alle wissen - nicht geklappt hat). Aber schon vor der Abstimmung (ein Schelm, wer böses dabei denkt) kündigt die AOK den Hausarztvertrag fristlos.

Nun frag ich mich schon, was das denn bewirken sollte, außer den ungeliebten Vertrag loszuwerden (weil die anderen KK's etwas besser verhandelt haben, das Gericht aber die rückwirkende Anwendung der Meistbegünstigungsklausel nicht akzeptiert hat) und die Ärzte pauschal, ob ausstiegswillig oder nicht, in einer großangelegten Sippenhaft-Aktion zu "bestrafen".

Ich will an diesder Stelle nicht zum Systemausstieg argumentieren, auch nicht, ob Hoppenthaller & Co die Lage und ihre Stärke falsch eingeschätzt haben.

Aber eins ist doch klar: der Vertrag beruht auf einem Gesetz (SGB V, §73 b, Abs.4) und er ist in erster Linie ein "Recht" der Versicherten (steht auch in dem Kapitel "Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung"). Dass die Kassen dieser Verpflichtung nur sehr widerwillig nachgekommen sind, ist bekannt: in vielen Fällen musste erst das Schiedsamt ran!

Der Gesetzgeber hat in diesen Paragraphen noch nicht einmal hineingeschrieben, dass sich die Vertragspartner ausschließlich systemtreu zu verhalten haben, andernfalls flögen sie raus (was z.B. über die Rückgabe der Kassenzulassung ganz klar geregelt ist: kein Wiedereintritt bevor 6 Jahren und Behandlung von GKV-Pflichtversicherten ausschließlich zum 1.0-fachen GOÄ-Satz).

Im Gegenteil: Die Verpflichtung der Vertragspartner besteht m.E.auch dann fort, wenn im Vertragsbereich des BHÄV neben Kassenärzten auch Nichtkassenärzte sitzen (was ja der Fall ist, und was halt dann einfach dazu führt, dass diese Nicht-Kassenärzte an der kassenärztlichen Versorgung nicht teilnehmen können). Und selbst wenn sich führende Köpfe im BHÄV für einen Systemausstieg stark machen, so lange es Kassenärzte gibt ist der BHÄV der geborene Vertragspartner (in Bereichen, in denen sie mehr als 50% der Ärtze vertreten) der Krankenkassen für die hausarztzentrierten Verträge.

Dass sich jetzt das Münchner Sozialgericht diese windelweiche Argumentation der AOK zueigen gemacht hat "man wollte Schaden abwehren" (und hat dabei vorsätzlich Rechtsbruch begangern und erst recht millionenfachen Schaden erzeugt), ist schon heftig. Mit dieser Argumentation kannn die AOK, können alle Krankenkassen in Zukunft mit beliebig herbei-geunkten Vermutungen, irgendetwas könnte die kassenärztliche Versorgung gefährden, sich über das SGB V hinwegsetzen, wie es ihnen beliebt, gewissermaßen sich ihre eigenes "Verfassungsgericht" machen, das die Entscheidungen der Politik (in Gesetzesform gegossen) nach Belieben missachtet.

Dass das bayerische Oberfähnchen Söder (selbst Jurist) natürlich seinen Kollegen nicht widerspricht, sonder nur dazu aufruft, baldmöglichst neue Verträge zu schließen, war dann nicht anders zu erwarten.

Wenn die AOK allerdings meint, mit einem neuen Vertrag billiger und besser wegzukommen, irrt sie sich gewaltig. Durch ihr Verhalten sind die Reihen der Hausärzte eher geschlossen worden.

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