Donnerstag, 2. September 2010
Sozialgericht bezeichnet Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher
Das Sozialgericht Münster hat in einem kürzlich ergangenen Urteil die Veröffentlichung der Transparenzberichte über Pflegeheime im Internet als rechtswidrig bezeichnet: "Die abqualifizierende Bewertung der Pflegequalität durch Pflegenoten führe die Verbraucher in die Irre... ", Sprungrevision zum BSG wurde zugelassen.

Im Wesentlichen bemängelt das Gericht, dass die in der "Pflege-Transparenzvereinbarung stationär" beschriebenen Beurteilungskriterien nicht geeignet seien, die von Pflegeheimen erbrachten Leistungen und ihre Qualität zu beurteilen. Das gelte vor allem für die Ergebnis- und Lebensqualität (nur 2 von 64 Fragen beziehen sich darauf). Insbesondere bemängelt das Gericht, dass die Pflegenoten vor allem die Qualität der Dokumentation, nicht hingegen das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen beurteilen. "Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar" und "Die Transpartenzberichte täuschen die Verbraucher".

Hoffentlich ist diese mutige und klare Entscheidung gegen die Selbstbeweihräucherung bürokratischen Kontrollier-Wahns nicht nur eine Eintagsfliege, sondern der Auftakt zur Besinnung über die zunehmende Bürokratisierung der Pflege und der gesamten Medizin in Richtung Ergebnis-irrelevanter, aber bürokratisch gut messbarer Kriterien.

Das sollen sich vielleicht auch die Kassen-Oberen bezüglich Ärzte- und Krankenhaus-Bewertungs-Suchmaschinen genau durchlesen!

P.s.: der Focus hat vor vielen Jahren seine erste Aufstellung der "100 besten Ärzte Deutschlands" an der Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen festgemacht!

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