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Freitag, 22. Januar 2010
's gibt Freiwild
der landarsch, 13:02h
Wer kennt sie nicht, die 6 Stufen der Planung:
1.Euphorie
2.Verwirrung
3.Ernüchterung
4.Suche nach den Schuldigen
5.Bestrafung der Unschuldigen
6.Belobigung der Nicht-Beteiligten
Wenn es um Arztsachen geht, treffen diese 6 Stufen (wie die folgende Begebenheit zeigt) in zunehmendem Maß auf die entsprechenden Gerichte zu, besonders Punkt 5!
Wie die Medical Tribune (eine Ärzte-Bildzeitung) berichtet, bekam kürzlich ein Hausarzt in Wiesbaden Ärger mit dem Strafrecht von wegen "Fahrlässiger Tötung".
Was war geschehen? Eine alte Patientin war - wie es aus Sparsamkeitsgründen heute immer häufiger üblich ist - am Freitag aus dem Krankenhaus in das Pflegeheim entlasssen worden, zu spät, als dass der beklagte Hausarzt rechtzeitig darüber informiert hätte werden können.
Die Pflegerin im Heim hat dann den Medikamentenplan des Krankenhausberichts in das Haus-Dokumentationssystem übertragen. Leider unterlief ihr ein gefährlicher Abschreibfehler, sodass die Patientin über eine Woche die 10-fache Dosis eines Medikaments bekam, woran sie - bedauerlicherweise - nach einer Woche verstarb.
Nun wehrte sich die der fahrlässigen Tötung angeklagte Schwester: Hätte der Hausarzt die Eintragungen im Dokumentationssystem überprüft, so hätte ihm der Fehler auffallen müssen. Ergo: der Hausarzt ist daran Schuld, obwohl er
a) nicht informiert war,
b) nicht vom Heim angestellt war (somit keine "Geschäftsbeziehung" zwischen ihm und dem Heim bestand) und
c) in den KH-Entlassungsunterlagen sowie in den schriftlichen Medikationsanweisung des Hausarztes, ebenso wie als Vermerk auf der Medikamentenpackung selbst die richtige Dosierung eingetragen war.
Nun hat aber die Staatsanwaltschaft nicht etwa den Hausarzt aus der Schusslinie genommen, sondern ihm im Gegenteil signalisiert, dass er nur durch Zahlung einer Geldbuße (also einem Schuldanerkenntnis!) einem eigenen Verfahren (mit entsprechender möglicher Rufschädigung) entgehen könne!
Da drängt sich einem schon der Verdacht auf, dass Ärzte von den Gerichten nur noch als Freiwild angesehen werden. Ein "Anfangsverdacht" gegen Ärzte besteht ja schon alleine deshalb, weil jede ärztliche Handlung am Patienten juristisch als "Körperverletzung" gilt, die nur durch das aktive Einverständnis des Patienten und die Einhaltung der wissenschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht strafwürdig ist.
Angesicht dieser Entscheidung und der Tatsache, dass auch mich meine Heime immer häufiger zwingen, die Haus-Dokumentationskladden selbst zu führen - als ob ich für den Patienten verantwortlich bin (ich bin es - juristisch genau genommen - nur für meine Handlungen, Entscheidungen und Empfehlungen, nicht aber für das, was der Patient oder seine Verantwortlichen daraus machen!) - muss ich mir schwer überlegen, ob ich die Betreuung meiner Heimpatienten nicht besser beende, da eine weitere Betreuung juristisch nicht erfüllbar ist .
1.Euphorie
2.Verwirrung
3.Ernüchterung
4.Suche nach den Schuldigen
5.Bestrafung der Unschuldigen
6.Belobigung der Nicht-Beteiligten
Wenn es um Arztsachen geht, treffen diese 6 Stufen (wie die folgende Begebenheit zeigt) in zunehmendem Maß auf die entsprechenden Gerichte zu, besonders Punkt 5!
Wie die Medical Tribune (eine Ärzte-Bildzeitung) berichtet, bekam kürzlich ein Hausarzt in Wiesbaden Ärger mit dem Strafrecht von wegen "Fahrlässiger Tötung".
Was war geschehen? Eine alte Patientin war - wie es aus Sparsamkeitsgründen heute immer häufiger üblich ist - am Freitag aus dem Krankenhaus in das Pflegeheim entlasssen worden, zu spät, als dass der beklagte Hausarzt rechtzeitig darüber informiert hätte werden können.
Die Pflegerin im Heim hat dann den Medikamentenplan des Krankenhausberichts in das Haus-Dokumentationssystem übertragen. Leider unterlief ihr ein gefährlicher Abschreibfehler, sodass die Patientin über eine Woche die 10-fache Dosis eines Medikaments bekam, woran sie - bedauerlicherweise - nach einer Woche verstarb.
Nun wehrte sich die der fahrlässigen Tötung angeklagte Schwester: Hätte der Hausarzt die Eintragungen im Dokumentationssystem überprüft, so hätte ihm der Fehler auffallen müssen. Ergo: der Hausarzt ist daran Schuld, obwohl er
a) nicht informiert war,
b) nicht vom Heim angestellt war (somit keine "Geschäftsbeziehung" zwischen ihm und dem Heim bestand) und
c) in den KH-Entlassungsunterlagen sowie in den schriftlichen Medikationsanweisung des Hausarztes, ebenso wie als Vermerk auf der Medikamentenpackung selbst die richtige Dosierung eingetragen war.
Nun hat aber die Staatsanwaltschaft nicht etwa den Hausarzt aus der Schusslinie genommen, sondern ihm im Gegenteil signalisiert, dass er nur durch Zahlung einer Geldbuße (also einem Schuldanerkenntnis!) einem eigenen Verfahren (mit entsprechender möglicher Rufschädigung) entgehen könne!
Da drängt sich einem schon der Verdacht auf, dass Ärzte von den Gerichten nur noch als Freiwild angesehen werden. Ein "Anfangsverdacht" gegen Ärzte besteht ja schon alleine deshalb, weil jede ärztliche Handlung am Patienten juristisch als "Körperverletzung" gilt, die nur durch das aktive Einverständnis des Patienten und die Einhaltung der wissenschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht strafwürdig ist.
Angesicht dieser Entscheidung und der Tatsache, dass auch mich meine Heime immer häufiger zwingen, die Haus-Dokumentationskladden selbst zu führen - als ob ich für den Patienten verantwortlich bin (ich bin es - juristisch genau genommen - nur für meine Handlungen, Entscheidungen und Empfehlungen, nicht aber für das, was der Patient oder seine Verantwortlichen daraus machen!) - muss ich mir schwer überlegen, ob ich die Betreuung meiner Heimpatienten nicht besser beende, da eine weitere Betreuung juristisch nicht erfüllbar ist .
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